14. September 2012

Erfolg bei Klage gegen Santander wegen Bearbeitungsgebühren

In einem von uns geführten Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ist die beklagte Santander-Bank mit Urteil vom 13.09.2012 verurteilt worden, vereinnahmte Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag zu erstatten und Anwaltskosten zu ersetzen.

Die von uns vertretenen Kläger hatten im September 2010 einen Darlehensvertrag mit der Santander abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,5 % der Darlehenssumme, immerhin 661,30 €, zahlen müssen.

Die Santander versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von 9 Oberlandesgerichten in Frage zu stellen und hielt diese auch für auf ihre Vertragsgestaltung nicht anwendbar. Damit konnte sie sich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Mönchengladbach ist für Verfahren gegen die Santander wichtig, weil der Sitz der Santander in Mönchengladbach ist.

9 Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt.

Haben auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen müssen? Dann raten wir Ihnen dringend diese Gebühr herauszufordern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt.

Wir haben Ihnen ein Musterschreiben für die Forderung zur Verfügung erstellt, welches Sie dazu gerne benutzen können.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen