28. August 2013

Neues von den Kreditgebühren – Taktik der Targobank in Düsseldorf

Wir führen weit über 1.000 Verfahren gegen Banken wegen unzulässig erhobener Kreditbearbeitungsgebühren. Dabei fällt auf, dass viele Banken versuchen die Rechtsprechung möglichst lange unklar zu lassen. Ein besonderes Beispiel ist die Targobank.

Der Fall:

Wir vertreten ein Ehepaar, das diverse Kredite bei der Targobank aufgenommen hat. So in den Jahren 2004, 2006, 2007, 2008 und 2011. Bei Abschluss jedes einzelnen Vertrages berechnete die Targobank eine sogenannte Kreditbearbeitungsgebühr – insgesamt über 4.000 €.

Wir verklagten die Targobank Anfang des Jahres 2012, um die Gebühren aus allen Verträgen zurückzubekommen.

Die 1. Instanz - Amtsgericht Düsseldorf:

Die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Düsseldorf fand im August 2012 statt. Das Gericht wies in der Verhandlung darauf hin, dass Ansprüche zwar grundsätzlich bestehen würden, aber nur aus dem letzten Vertrag unverjährt seien.

Die Gebühren aus dem Kreditvertrag des Jahres 2011 sollten die Kläger also bekommen. Für die Vorverträge sei man aber zu spät gekommen. Vergleichsbemühungen scheiterten.

Daraufhin erklärte die Targobank im Gerichtstermin ein Teilanerkenntnis. Sie erklärte damit, dass sie die Gebühren aus dem Darlehen, das im Jahr 2011 vereinbart wurde, an die Kläger erstatte.

Es erging dann ein Teilanerkenntnisurteil. Solche Urteile ergehen ohne ausführliche Urteilsbegründung. Eine Urteilsbegründung ist aber für uns wichtig, weil es nur dann sinnvoll ist, ein Urteil in Folgeprozessen zu zitieren. Ein Urteil ohne Gründe wird auch regelmäßig nirgendwo veröffentlicht, so dass kaum jemand etwas davon erfährt. Es bleibt folglich unklar, wie das Gericht über den Fall gedacht hat und entschieden hätte.

Über die anderen Kredite aus den Jahren 2004 bis 2008 entschied das Amtsgericht Düsseldorf mit Schlussurteil im Oktober 2012, dass die Kläger zu spät gekommen seien und die Ansprüche auf Erstattung der Gebühren verjährt seien.

Ob die Gebührenerhebung der Targobank zulässig war oder nicht, schrieb das Gericht in seinem Urteil nicht. Weil es die Ansprüche ohnehin für verjährt ansah, kam es darauf nämlich nicht an.

Die 2. Instanz - Landgericht Düsseldorf:

Wir legten gegen diese Entscheidung für unsere Mandanten Berufung zum Landgericht Düsseldorf ein. Es war uns wichtig, die Frage der Verjährung ein zweites Mal beurteilen zu lassen.

Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf fand Ende Juli 2013 statt. Die dortigen Richter wiesen darauf hin, dass der Erstattungsanspruch aus dem Vertrag aus 2008 nicht vollständig verjährt sein dürfte, sondern nur anteilig.

Diese Rechtsauffassung hätte dazu geführt, dass das Landgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz in einem Urteil die Kreditgebühren der Targobank für unzulässig hätte beurteilen können. Ein solches Urteil hätte für hunderte Verfahren eine Signalwirkung gehabt. Viele Abteilungen des untergeordneten Amtsgerichts in Düsseldorf hätten sich an dieser Entscheidung orientiert.

Und - wie wir mutmaßen - um genau diese Urteilsbegründung zu verhindern, erfolgte nun ein weiteres Teilanerkenntnis der Targobank.

Der nach Auffassung des Landgerichts nicht verjährte Teil aus dem Kreditvertrag des Jahres 2008 soll den Klägern nun auch noch zusätzlich erstattet werden.

Wieder wird nun ein Teilanerkenntnis-Urteil ohne Begründung ergehen.

Das Schlussurteil in diesem Fall erwarten wir nun für Mitte September. Das Gericht müsste dann nur noch über Verträge aus den Jahren 2004 bis 2007 und dem Jahr 2008 anteilig entscheiden.

Wir fürchten derzeit, dass das Gericht hier die erste Instanz bestätigen wird und von der Verjährung der Ansprüche ausgeht.

Dieses Urteil wird dann voraussichtlich nichts dazu sagen, ob die Bearbeitungsgebühren zulässig sind oder nicht.

Wir müssten dann - wie schon im Fall der Postbank - versuchen den Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden zu lassen.

Fazit:

Im Wesentlichen erreicht die Targobank mit ihrem Vorgehen Folgendes:

  • Die Targobank schafft mit dieser Vorgehensweise ihr günstige und zitierbare Urteile. Die beiden Teilanerkenntnisse für die Kläger hingegen sind für Folgeprozesse nahezu unverwertbar.
  • Die Rechtsprechung entwickelt sich sehr viel langsamer, als dies sonst möglich wäre.
  • Viele Bankkunden trauen sich ohne eindeutige Rechtsprechung nicht zu klagen und die Banken müssen weniger Geld erstatten.

Rechtsanwalt Lenné: „Ich hoffe, dass das Landgericht Düsseldorf sich bald grundsätzlich zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühren äußert. Außerdem hoffe ich, dass viele Bankkunden mutig für ihre Rechte kämpfen.“

Eins ist sicher: Wir bleiben dran und versuchen Klarheit in die Rechtslage zu bringen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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