22. März 2013

Postbank will wegen Kreditbearbeitungsgebühr zum Bundesgerichtshof

In einem von uns wegen der Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren geführten Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bonn hat die beklagte Postbank beantragt, die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Bonn dem von uns vertretenen Kläger Recht gegeben und die Postbank - wie von uns beantragt - verurteilt.

Wie geht es nun weiter?

Zunächst wird nun das Landgericht Bonn ein Urteil sprechen. In diesem Urteil wird das Gericht auch bestimmen, ob die Revision zum BGH zugelassen wird oder nicht. Lässt das Landgericht die Revision zu, wird sich der BGH in Karlsruhe mit dem Thema Kreditbearbeitungsgebühr erneut beschäftigen müssen. Wird die Revision nicht zugelassen, ist mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde zu rechnen. Auch über diese hätte der BGH zu entscheiden.

Übrigens: Auch wir haben beantragt, die Revision zum BGH zuzulassen. Dann könnte endlich das höchste deutsche Zivilgericht eine Entscheidung treffen, die Millionen Bankkunden betrifft.

Wie stehen die Chancen?

Berücksichtigt werden muss, dass hier ein Vertrag streitgegenständlich ist, der eine Besonderheit aufweist. Selbst im Hause der Postbank gibt es anders gestaltete Verträge. In der von uns angegriffenen, maßgeblichen Klausel heißt es, dass die Gebühr für die Kapitalüberlassung geschuldet wird. 

Die Postbank versucht nun, die Bezeichnung als Bearbeitungsentgelt als eine "versehentliche Falschbezeichnung" darzustellen. Tatsächlich sei eine zinsähnliche Gebühr gemeint. Diese wäre nach Auffassung der Postbank-Anwälte zulässig.

"Aus meiner Sicht überzeugt das Argument der Postbank nicht", so Rechtsanwalt Lenné. Weshalb sollte von Bearbeitungsentgelt gesprochen werden, wenn damit kein Entgelt für eine Bearbeitung gemeint ist?

Wenn die Klausel tatsächlich eine "versehentliche Falschbezeichnung" enthielte, so wäre sie jedenfalls missverständlich und intransparent. Auch dann käme man dazu, dass hier eine unwirksame Vertragsklausel vorliegt. Konsequenz wäre, dass die gezahlte Gebühr zu erstatten ist.

Wir sind optimistisch, dass wir uns gegen die Postbank durchsetzen werden.  Die Postbank hat übrigens mittlerweile mitgeteilt, dass sie in Kürze in Neuverträgen auf die Gebühr verzichtet.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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