04. Oktober 2012

Santander erklärt Anerkenntnis vor Amtsgericht Mönchengladbach – Bearbeitungsgebühren werden erstattet

In einem von uns geführten Klageverfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach hat die beklagte Santander am 27.09.2012 anerkannt, dass sie zur Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Kreditvertrag verpflichtet ist.

Der von uns vertretene Kläger hatte einen Darlehenvertrag mit der Santander Consumer Bank abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,5% der Darlehenssumme zahlen müssen.

Die Santander versuchte im Prozess die vorhandene Rechtsprechung von immerhin 9 Oberlandesgerichten als auf ihre Verträge nicht anwendbar darzustellen. Aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung glaubte sie wohl selbst nicht daran, sich damit durchsetzen zu können. Das Gericht hatte einen eindeutigen Hinweis gegeben und wollte zu Gunsten des Kunden urteilen. Die Santander kam einer Verurteilung jedoch zuvor und erkannte die Kundenforderung an.

9 Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.

Wenn auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, raten wir Ihnen diese Gebühr herauszufordern.

Wir haben Ihnen hierfür ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung erstellt, welches Sie gerne benutzen können.  

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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