16. Mai 2013

Targobank erklärt erneut Anerkenntnis am AG Düsseldorf

Die Targobank hat in einem von uns geführten Prozess vor dem Amtsgericht in Düsseldorf erneut ein Anerkenntnis erklärt. Das Gericht erließ daraufhin ein sogenanntes Anerkenntnisurteil. Uns gegenüber ist dies nun das 2. Anerkenntnisurteil das gegen die Targobank ergangen ist.

Die Bank ist nun verpflichtet, die vereinnahmte Kreditbearbeitungsgebühr zu erstatten und zu verzinsen. Außerdem müssen dem Kläger alle Gerichts- und Anwaltskosten ersetzt werden.

Vorsichtig sollte in 1. Instanz gehandelt werden, wenn Ihr Prozess in der 22., 32., 34., 36.,51., oder 54. Abteilung verhandelt wird. Hier hat die Targobank nach eigenem Vortrag Erfolge verzeichnen können. Wer eine Berufung in 2. Instanz scheut, sollte hier ggf. mit der Bank über einen Kompromiß verhandeln.

Bei einem solchen Kompromiß werden regelmäßig Bearbeitungsgebühren und Verfahrenskosten anteilig erstattet. Auch dies ist für den Kreditnehmer ein erheblicher Vorteil.

Es lohnt sich also derzeit immer die gezahlten Kreditbearbeitungskosten von Ihrer Bank zurückzufordern.

Wir führen mittlerweile ca. 1.500 ähnlich gelagerte Verfahren und beraten Sie gerne zu Chancen und Risiken in Ihrem Einzelfall.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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