News von Alexander Münch

18. April 2018

Kreditrecht: Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen möglich

von Alexander Münch

In einem unserer letzten Artikel haben wir bereits berichtet, dass dem Verbraucher gemäß § 494 Abs. 6 BGB ein gesondertes Kündigungsrecht zusteht, wenn in der Kreditvertragsurkunde beispielsweise keine Angaben zu Kündigungsrechten des Darlehensnehmers zu finden sind. Dieses Kündigungsrecht kann jederzeit ausgeübt werden. Das führt dazu, dass der Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung schuldet.

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21. März 2018

P&R Container - diese Warnzeichen gab es

von Alexander Münch

Teile der P&R Container-Gruppe sind insolvent. Drei der Untergesellschaften haben bereits einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht München gestellt. Warnzeichen für einen möglichen Fehlschlag dieses Anlagemodells gab es aber schon länger.

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19. März 2018

Ablösung eines Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung

von Alexander Münch

Wird ein Darlehen aus eigenen Mitteln oder im Rahmen eines Verkaufs der Immobilie vorzeitig zurückgeführt, verlangt die Bank immer eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass die Bank bei der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verliert.  In diesem Beitrag geht es jedoch nicht um den Widerruf. In diesem Artikel möchten wir erläutern, in welchem anderen Fall der Bank kein Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung zusteht.

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15. März 2018

Kein Ende für das „ewige“ Widerrufsrecht

von Alexander Münch

In den letzten Jahren war das Thema „ewiges“ Widerrufsrecht für die Immobilienfinanzierung enorm wichtig. Nachdem der Gesetzgeber für die vor dem 11.06.2010 abgeschlossenen Immobiliendarlehen per Gesetz eine Ausschlussfrist zum 21.06.2016 verabschiedet hat, hat der Widerruf jedoch seine Bedeutung verloren, wird oft fälschlicherweise behauptet. Was stimmt wirklich?

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05. März 2018

Landesbank Berlin und PayPal verzichten auf Forderungen aus unerlaubtem Online-Glücksspiel

von Alexander Münch

Ein weiterer Zahlungsdienstleister hat auf die Beitreibung von Forderungen aus unerlaubten Online-Glücksspiel gegen unsere Mandantschaft verzichtet. Unser Mandant verweigerte gegenüber der Landesbank Berlin die Zahlung seiner Kreditkartenabrechnung, die durch unerlaubtes Online-Glücksspiel entstanden war. Als er den Zahlungsaufforderungen der Landesbank Berlin keine Folge leistete, beauftragte diese ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Kreditkartenabrechnung. Nachdem wir mit der Forderungsabwehr betraut wurden, stellte das Inkassounternehmen die Forderungsbeitreibung ein. Auch PayPal stellte erneut die Forderungsbeitreibung gegen einen unserer Mandanten ein.

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01. März 2018

Dieselfahrverbote - Wie Sie den Wertverlust Ihres Fahrzeugs vermeiden können

von Alexander Münch

Das Bundesverwaltungsgericht hat Dieselfahrverbote für zulässig erklärt. Millionen Verbraucher werden hierdurch einen Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge hinnehmen müssen. Für Verbraucher, die ihr Fahrzeug mittels Darlehen finanziert haben, könnte hier noch die Möglichkeit bestehen, durch den Widerruf des Darlehensvertrages ohne Wertverlust das Fahrzeug zurückgeben zu können. Wir erklären wie das geht.

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26. Februar 2018

BGH: Die gesetzliche Ausschlussfrist für den Widerruf endete mit Ablauf des 21.06.2016

von Alexander Münch

Nachdem der Gesetzgeber erkannt hat, dass das „ewige“ Widerrufsrecht zu einer erfolgreichen Klage-Welle gegen Banken geführt hat, hat er für vor dem 11.06.2010 abgeschlossene Darlehen per Gesetz eine Ausschlussfrist zum 21.06.2016 eingeführt.
Einige Darlehensnehmer erklärten den Widerruf in letzter Sekunde, also am 21.06.2016. Es kam aber auch dazu, dass die vorher versendeten Widerrufsschreiben bei Banken erst nach dem 21.06.2016 zugegangen sind.
Wie damit umzugehen ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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19. Februar 2018

Online-Glücksspiel - Bank erstattet Lastschriften der letzten 13 Monate

von Alexander Münch

In einem von uns geführten Rechtsstreit konnte unser Mandant die Rückbuchung von Lastschriften der letzten 13 Monate erwirken. Die Lastschriften waren unserem Mandanten durch Online-Glücksspiel entstanden.

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06. Februar 2018

Höchstrichterliche Rechtsprechung im Kampf gegen verbotenes Online-Glücksspiel

von Alexander Münch

Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass das Online-Glücksspielverbot wirksam ist. Dieses Verbot umfasst auch Onlinesportwetten, wenn keine erforderliche Erlaubnis erteilt worden ist. Lesen Sie mehr zum Hintergrund.

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01. Februar 2018

PayPal verzichtet auf Forderungen aus unerlaubtem Onlineglücksspiel

von Alexander Münch

Unser Engagement gegen PayPal und illegales Online-Glücksspiel wurde wieder von Erfolg gekrönt. Nachdem unser Mandant PayPal-Abbuchungen von seinem Girokonto erfolgreich zurückbuchen ließ, forderte zunächst PayPal selbst die Erstattung. Da die Forderung aber auf unseren Rat hin nicht beglichen wurde, beauftragte PayPal die Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Beitreibung der Forderung. Daraufhin bestellten wir uns gegenüber der gegnerischen Anwaltskanzlei und wehrten die PayPal-Forderung erfolgreich ab.

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