von Alexander Münch
Ein junges Paar möchte ein Darlehen für ein Eigenheim. Der Kundenberater fragt: „Möchten Sie Kinder haben?“ Das Paar antwortet: „Ja, wir wollen in den nächsten 10 Jahren 3 Kinder bekommen.“ Darauf der Kundenberater: „Tut mir leid, dann können wir Ihnen kein Darlehen gewähren!“.
Ein solcher Dialog ist durchaus denkbar. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 21.03.2016 wesentliche Änderungen des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften in Kraft gesetzt. Seither gilt für die Banken die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung.
Lesen Sie, welche Auswirkungen diese Kreditwürdigkeitsprüfung für die Verbraucher und für die Banken haben kann…
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