News von Alexander Münch

16. März 2017

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Der Gesetzgeber befristete die Widerrufsmöglichkeit von Immobiliar-Verbraucherdarlehen bis zum 21.06.2016. Diese Befristung galt jedoch nur für die Darlehen, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Verbraucherdarlehensverträge ab dem 11.06.2010 sind von dieser Frist nicht betroffen und können grundsätzlich auch heute noch widerrufen werden. Wir erläutern Ihnen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes und sagen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche sichern können…

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10. März 2017

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Der Bundesgerichtshof musste erneut in einem Widerrufsfall entscheiden. Diesmal stand jedoch nicht die Widerrufsbelehrung oder der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung im Vordergrund. Vielmehr sollte die Frage beantwortet werden, ob eine Klage auf Feststellung, dass der Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde, überhaupt zulässig ist. Lesen Sie, wie der Bundesgerichtshof argumentierte…

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25. Februar 2017

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Wir hatten bereits darüber berichtet, dass nach der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart die Bausparkassen nicht zur Kündigung eines Bausparvertrages berechtigt sein sollten, sofern der Vertrag noch nicht vollständig angespart war. Der Bundesgerichtshof teilt diese Auffassung nicht und hat nun zugunsten der Bausparkassen entschieden. Bausparkassen können Verträge die mindestens 10 Jahre zuteilungsreif sind kündigen. Wir erläutern die Hintergründe:

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14. Februar 2017

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Erneut bejahte der Bundesgerichtshof die Aufklärungspflicht der Banken über den anfänglichen negativen Marktwert bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrags. Unter dem anfänglichen negativen Marktwert ist das Einpreisen einer Bruttomarge (Bruttomarge = Nettogewinn und Kosten der Bank) zu verstehen. Die Bank muss also darüber aufklären, dass sie nicht an der bloßen Wette auf steigende und fallende Zinsen verdient, also an dem eigentlichen Absicherungsgeschäft, sondern bereits von der Bruttomarge profitiert.

Was bedeutet die Entscheidung für den Bankkunden?

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13. Februar 2017

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In zwei von uns geführten Verfahren auf Erstattung der Versicherungsprämien für Ratenschutzversicherungen bei vorzeitig abgelösten Darlehen kämpften wir uns durch alle Instanzen und landeten schließlich vor dem Bundesgerichtshof.

Dort kam es dann zu einer überraschenden Wende…

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10. Februar 2017

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits mit seiner Leitsatzentscheidung vom 07.05.2014 entschieden, dass einem Versicherungsnehmer, der bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde, bei dem Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung ein „ewiges Widerspruchsrecht“ zusteht.

Mit gleich drei Urteilen hat der BGH seine Rechtsprechung hierzu bestätigt.

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06. Februar 2017

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In Anlehnung an den Volksmund gilt auch bei Streitigkeiten vor Gericht: Zwei Richter - drei Meinungen. Dies bestätigte sich in den letzten Monaten in den Fällen, wo Oberlandesgerichte über die „Ausübung des Widerrufsrecht“ zu entscheiden hatten. Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Frage der Verwirkung ist hier besonders interessant, da der Bundesgerichtshof noch im Oktober 2016 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben hatte. Dieses hatte sich trotz Ablösung des Darlehensvertrages vor dem Widerruf des Verbrauchers für die Wirksamkeit des Widerrufs ausgesprochen.

Lesen Sie, warum es so schwierig ist, eine einheitliche Rechtsprechung zu erwirken und was wir dazu beitragen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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04. Februar 2017

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Bei Abschluss eines Darlehens bei der Santander Consumer Bank AG wird häufig auch eine Ratenschutzversicherung mit einer Einmalprämie verkauft, die für die Darlehensraten des Verbrauchers aufkommen soll, wenn er beispielsweise verstirbt, arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Hört sich gut an, der Teufel steckt aber bekanntlich in den Details und die haben es im Falle der Ratenschutzversicherung der Santander Bank in sich. Erfahren Sie warum das so ist und wie Sie Ihre Prämien zurückbekommen.

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18. Januar 2017

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Gerät der Verbraucher mit der Leistung in Verzug  und macht die Bank daraufhin von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, so steht ihr lediglich auf den geschuldeten Betrag der Verzugszinssatz zu. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank hingegen nicht verlangen. Lesen Sie, wie das oberste Gericht seine Rechtsprechung begründet.

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12. Januar 2017

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Unter dem Oberbegriff SWAP entwickelten die Banken eine Vielzahl von Finanzprodukten. Verkauft werden SWAPS beispielsweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem variablen Zinssatz. Hierbei prognostiziert der Bankberater dem Kunden, dass im Laufe des Darlehens die Zinsen auf dem Kapitalmarkt steigen und dadurch auch das Darlehen teurer wird. Mit diesem Argument bietet der Bankberater dem Kunden an, das Risiko mit einem sogenannten Zinssatz-Swap-Geschäft abzusichern. Das Risiko der steigenden Zinsen würde dann die Bank tragen. Wo also liegt das Problem? Und wieso reden wir beim SWAP über eine Wette?

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