News von Alexander Münch

06. Februar 2017

Klärungsbedarf durch den Bundesgerichtshof zur Ausübung des Widerrufsrechts nach Ablösung des Darlehens

von Alexander Münch

In Anlehnung an den Volksmund gilt auch bei Streitigkeiten vor Gericht: Zwei Richter - drei Meinungen. Dies bestätigte sich in den letzten Monaten in den Fällen, wo Oberlandesgerichte über die „Ausübung des Widerrufsrecht“ zu entscheiden hatten. Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Frage der Verwirkung ist hier besonders interessant, da der Bundesgerichtshof noch im Oktober 2016 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben hatte. Dieses hatte sich trotz Ablösung des Darlehensvertrages vor dem Widerruf des Verbrauchers für die Wirksamkeit des Widerrufs ausgesprochen.

Lesen Sie, warum es so schwierig ist, eine einheitliche Rechtsprechung zu erwirken und was wir dazu beitragen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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04. Februar 2017

Ratenschutzversicherung: Fordern Sie die teure Einmalprämie zurück

von Alexander Münch

Bei Abschluss eines Darlehens bei der Santander Consumer Bank AG wird häufig auch eine Ratenschutzversicherung mit einer Einmalprämie verkauft, die für die Darlehensraten des Verbrauchers aufkommen soll, wenn er beispielsweise verstirbt, arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Hört sich gut an, der Teufel steckt aber bekanntlich in den Details und die haben es im Falle der Ratenschutzversicherung der Santander Bank in sich. Erfahren Sie warum das so ist und wie Sie Ihre Prämien zurückbekommen.

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18. Januar 2017

Bundesgerichtshof bestätigt: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs

von Alexander Münch

Gerät der Verbraucher mit der Leistung in Verzug  und macht die Bank daraufhin von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, so steht ihr lediglich auf den geschuldeten Betrag der Verzugszinssatz zu. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank hingegen nicht verlangen. Lesen Sie, wie das oberste Gericht seine Rechtsprechung begründet.

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12. Januar 2017

Swap-Geschäfte: Die Bank als Spielcasino

von Alexander Münch

Unter dem Oberbegriff SWAP entwickelten die Banken eine Vielzahl von Finanzprodukten. Verkauft werden SWAPS beispielsweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem variablen Zinssatz. Hierbei prognostiziert der Bankberater dem Kunden, dass im Laufe des Darlehens die Zinsen auf dem Kapitalmarkt steigen und dadurch auch das Darlehen teurer wird. Mit diesem Argument bietet der Bankberater dem Kunden an, das Risiko mit einem sogenannten Zinssatz-Swap-Geschäft abzusichern. Das Risiko der steigenden Zinsen würde dann die Bank tragen. Wo also liegt das Problem? Und wieso reden wir beim SWAP über eine Wette?

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21. Dezember 2016

Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen

von Alexander Münch

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind einige Bausparkassen dazu übergegangen, ältere Bausparverträge zu kündigen. Der Grund liegt in der attraktiven Verzinsung der Bausparverträge. Viele Bausparer rufen das Bauspardarlehen daher nicht ab, sondern lassen das ersparte Kapital gut verzinst auf dem Bausparkonto liegen.

Eine unangenehme Situation für die Bausparkasse, denn der vertraglich vereinbarte Zinssatz steht nicht mehr im Verhältnis zu den aktuell am Kapitalmarkt zu erwirtschaftenden Beträgen. Die Bausparkassen versuchen daher sich von den hochverzinsten Altverträgen zu trennen und erklären die Kündigung.  Das geht nach unserer Auffassung nicht.

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15. Dezember 2016

Achtung Verbraucherfalle Teil II - „0“-Prozent-Finanzierung als Rahmen- oder Kreditkartenvertrag

von Alexander Münch

Mit unserem Artikel vom 07.11.2016 haben wir auf die Gefahren der „0“-Prozent-Finanzierung aufmerksam gemacht. Aber gerade in der Weihnachtszeit ist für machen die „0“-Prozent-Finanzierung des Weihnachtsgeschenks schon fest eingeplant. Wer nun wegen eines bereits bestehenden Rahmen- oder Kreditkartenvertrags keine weitere „0“-Prozent-Finanzierung mehr erhalten kann, sollte es dennoch vermeiden, den eingeräumten Kreditrahmen in Anspruch zu nehmen. In der Regel ist die Inanspruchnahme des Kreditrahmens mit hohen Kosten verbunden.

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11. Dezember 2016

Das "ewige Widerrufsrecht" - gibt´s das noch?

von Alexander Münch

Die Banken haben gute Lobbyarbeit geleistet. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht für Immobiliardarlehensverträge zum 21.06.2016 befristet. Durch die zahlreichen Presseberichte hierzu ist teilweise der falsche Eindruck entstanden, dass es nun kein "ewiges Widerrufsrecht" mehr gibt.

Die Frist 21.06. gilt allerdings nur für solche Immobiliardarlehensverträge, die in dem Zeitraum vom 01.11.2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Für die ab dem 11.06.2010 abgeschlossenen Darlehensverträge ist es dagegen bei dem "ewigen Widerrufsrecht" geblieben, wenn die Banken die Verbraucher über das Widerrufsrecht  nicht ordnungsgemäß belehrt haben. Sind die seit dem 10.06.2010 erteilten Widerrufsinformationen fehlerhaft?

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28. November 2016

Erneut BGH-Entscheidung zu Widerrufsfällen

von Alexander Münch

In seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 11.10.2016 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit einem Widerrufsfall befasst (Az. XI ZR 482/15). Mit dieser Entscheidung beendet der BGH nach den bereits verbraucherfreundlichen Urteilen vom 12.07.2016 (wir berichteten) erneut eine Reihe von Streitfragen.

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13. November 2016

Barclays Bank lässt gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen und zahlt

von Alexander Münch

In einem von uns geführten Klageverfahren wollte sich die Barclays Bank nicht gegen unsere Klage verteidigen und ließ gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen. Außergerichtlich hatte die Barclays Bank die Forderung unseres Mandanten noch zurückgewiesen. Nach dem Erlass des Versäumnisurteils hatte die Bank die Möglichkeit gegen das Versäumnisurteil Einspruch einzulegen und das Klageverfahren weiter zu betreiben. Die Barclays Bank legte aber keinen Einspruch ein und zahlte die Klageforderung an unseren Mandant aus. Worum ging es bei der Klage?

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07. November 2016

Achtung Verbraucherfalle - „0“-Prozent-Finanzierung als Rahmen- oder Kreditkartenvertrag

von Alexander Münch

Die in letzter Zeit mehrfach aufgetreten Anfragen in Zusammenhang mit sogenannten „0“-Prozent-Finanzierungen, möchten wir zum Anlass nehmen, Verbraucher auf die Gefahren dieses Finanzierungsmodells aufmerksam zu machen.

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