von Alexander Münch
Die Banken haben gute Lobbyarbeit geleistet. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht für Immobiliardarlehensverträge zum 21.06.2016 befristet. Durch die zahlreichen Presseberichte hierzu ist teilweise der falsche Eindruck entstanden, dass es nun kein "ewiges Widerrufsrecht" mehr gibt.
Die Frist 21.06. gilt allerdings nur für solche Immobiliardarlehensverträge, die in dem Zeitraum vom 01.11.2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Für die ab dem 11.06.2010 abgeschlossenen Darlehensverträge ist es dagegen bei dem "ewigen Widerrufsrecht" geblieben, wenn die Banken die Verbraucher über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt haben. Sind die seit dem 10.06.2010 erteilten Widerrufsinformationen fehlerhaft?
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