News von Alexander Münch

14. August 2016

Widerrufsbelehrung der Sparkassen auch nach dem Jahr 2010 fehlerhaft – OLG Köln will Sparkassenbelehrung kippen!

von Alexander Münch

Das OLG Köln hat angekündigt erneut eine Widerrufsbelehrung der Sparkassen für mangelhaft zu befinden. Das Pikante daran ist, dass es sich in dem nun zu entscheidenden Fall um eine sog. Widerrufsinformation aus dem Zeitraum nach dem 11.06.2010 handelt.

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18. Juli 2016

OLG Düsseldorf zur Fußnote „Nicht für Fernabsatz“ und zu Rechtsmissbrauch

von Alexander Münch

Bislang galt die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in Kreditwiderrufsfällen als eher bankenfreundlich. Der 6. Senat des OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass der Widerruf bei bereits beendeten Darlehensverträgen nicht mehr möglich sei und bei noch laufenden Darlehensverträgen aufgrund der aktuell günstigen Marktzinsen rechtsmissbräuchlich sei. Die Banken zitieren diese Rechtsprechung sehr gerne in ihren Standardschreiben an Kunden. Richtig ist aber, dass sich die Senate des OLG Düsseldorf in ihrer Rechtsauffassung gar nicht einig sind.

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10. Juli 2016

Für den 12.07.2016 erwartet: Entscheidet BGH zu Rechtsmissbrauch und Rückabwicklung bei Widerruf?

von Alexander Münch

Der Bundesgerichtshof soll am 12.07.2016 zum Thema Widerruf und Rechtsmissbrauch verhandeln. Solche Entscheidungen waren zuletzt häufig in letzter Sekunde von Banken verhindert worden. Sollte der Bundesgerichthof tatsächlich am 12.07.2016 entscheiden, wird er endlich Klarheit schaffen und für einheitliche Rechtsprechung sorgen. Worum geht es genau?

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23. Juni 2016

Widerruf von Darlehensverträgen in vielen Fällen auch weiterhin möglich

von Alexander Münch

Aufgrund der Berichterstattung in den vergangenen Wochen ist bei vielen unserer Mandanten der Eindruck entstanden, dass ein Kredit-Widerruf nach dem 21.06.2016 grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll. Dies ist so jedoch nicht zutreffend. Wir erklären, wo ein Widerruf auch jetzt noch funktioniert.

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13. März 2016

Widerrufsbelehrung der Kreissparkasse Köln und Sparkasse KölnBonn fehlerhaft

von Alexander Münch

Die Rechtsprechungslage für den Widerruf eines Darlehensvertrages der Kreissparkasse Köln oder der Sparkasse KölnBonn ist nun endgültig zugunsten der Verbraucher gekippt. Was der Vorsitzende der 15. Kammer des Landgerichts Köln in der mündlichen Verhandlung am 18.02.2016 in einem von uns geführten Verfahren mitteilte, finden Sie, wenn Sie

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07. März 2016

Widerruf des Immobiliendarlehensvertrages - Widerrufsbelehrung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Nordrhein fehlerhaft (VZN)

von Alexander Münch

Unser Mandant hatte einen Immobiliendarlehensvertrag mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN) geschlossen. Der Vertrag stammt aus dem Jahre 2011. Angesichts der derzeitigen Berichterstattung in den Medien ging unser Mandant davon aus, dass die Widerrufsbelehrung zu seinem Darlehensvertrag wohl ordnungsgemäß sei. Doch weit gefehlt!

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04. Februar 2016

Was bringt mir der Widerruf eines Kreditvertrages in Euro? Welche Vorteile hat ein Widerruf?

von Alexander Münch

Es ist höchste Zeit sich über den Widerruf von Darlehensverträgen Gedanken zu machen. Das Bundeskabinett hat bereits beschlossen, dass das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht für die seit 2002 abgeschlossenen Darlehensverträge nunmehr befristet wird. Doch was bringt mir ein Kreditwiderruf eigentlich in Euro?

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01. Februar 2016

BGH: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung durch die Bank

von Alexander Münch

Der Bundesgerichtshof stärkt erneut die Rechte der Bankkunden. Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofes mitteilt, ist die bei Banken seit Jahren praktizierte Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer verzugsbedingten Kündigung eines Darlehens unzulässig. Was wurde entschieden?

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28. Dezember 2015

OLG Nürnberg: Widerrufsbelehrung der Sparkassen unwirksam

von Alexander Münch

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 11.11.2015 die von den Sparkassen oftmals verwendete Widerrufsbelehrung mit Hochzahlen und dem Fußnotentext „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ für unwirksam erklärt. Warum?

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15. Dezember 2015

Wie Sie jetzt noch Geld aus alten Kreditversicherungen zurück bekommen können - Erstattung der Versicherungsprämie bei Ratenschutzversicherungen

von Alexander Münch

Einem Darlehensnehmer steht bei einer frühzeitigen Ablösung des Kredits das Recht zu, eine mit dem Darlehen zeitgleich abgeschlossene Ratenschutzversicherung sofort zu kündigen. Das hat zur Folge, dass die nichtverbrauchte Versicherungsprämie erstattet wird. Die Ratenschutzversicherungen mit denen die Banken kooperieren, haben bis jetzt regelmäßig nur die nichtverbrauchte Prämie bei der frühzeitigen Ablösung des aktuellen Darlehensvertrages erstattet. Hier erklären wir, wie Sie auch aus früheren Kreditversicherungsverträgen noch Geld zurück erhalten.

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