News von Alexander Münch

06. Januar 2021

Kammergericht Berlin bestätigt Verurteilung von Online-Casino Mr. Green

von Alexander Münch

Das Kammergericht Berlin hat die Verurteilung des Online-Casinos Mr. Green in der 2. Instanz bestätigt. Das Online-Casino war verurteilt worden, sein ohne deutsche Lizenz veranstaltetes Online-Casinoangebot einzustellen. Damit hat erneut ein Oberlandesgericht zivilrechtliche Ansprüche gegen ein Online-Casino bejaht. Dabei führte das Kammergericht ausdrücklich an, dass auch keine Duldung des ohne Lizenz veranstalteten Online-Glücksspiels in Betracht kommt.

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08. Dezember 2020

Verbot für Zahlungen im Zusammengang mit illegalem Onlineglücksspiel AG Neuss folgt LG Ulm

von Alexander Münch

Gleich in zwei brandaktuellen Urteilen hat das Amtsgericht Neuss die Klagen von Skrill und Neteller gegen einen Spieler abgewiesen. Dabei schloss sich das AG Neuss der Auffassung des LG Ulm an. Der Spieler braucht nicht zu zahlen.

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23. November 2020

Erbrecht - Das Nachlassverzeichnis

von Alexander Münch

Das Nachlassverzeichnis gibt Auskunft über die Werthaltigkeit des Nachlasses und ist so insbesondere für Pflichtteilsberechtigte von besonderer Bedeutung, denn ohne Auskunft über den Bestand des Nachlasses werden sich Forderungen gegen den Erben nicht realisieren lassen.

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03. November 2020

PayPal und Onlineglücksspiel: OLG Stuttgart beabsichtigt Revision zu zulassen

von Alexander Münch

In der Verhandlung am 30.10.2020 vor dem OLG Stuttgart haben die Richter angekündigt, die Angelegenheit zunächst dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Im Hinblick auf die zentrale Frage, ob PayPal dem Mitwirkungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 unterliegt und Spieler von PayPal Schadensersatz verlangen können, beabsichtigt das OLG Stuttgart die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

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29. Oktober 2020

Weitere Urteile gegen Onlinecasinos

von Alexander Münch

Der Druck auf die Onlinecasinos wächst! Aktuell wurden weitere Versäumnisurteile erlassen. Diesmal vom Landgericht Freiburg im Breisgau und durch das Landgericht Gießen. Hervorzuheben ist insbesondere das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau, da das Gericht davon ausgeht, dass der § 4 Abs. 1 u. Abs. 4 GlüStV 2012 ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB ist.

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20. Oktober 2020

Online-Casino „Mr.Green“ zur Rückzahlung verurteilt

von Alexander Münch

Langsam kommen weitere Verurteilungen gegen Onlinecasinos. Nachdem das AG Friedberg gegen die Betreibergesellschaft Zecure Gaming Limited (u.A. Onlinecasino „rizk“) entschieden hat, hat das LG Traunstein am 08.10.2020 das Onlinecasino „Mr.Green“ zur Rückzahlung von 25.283,00 € verurteilt.

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13. Oktober 2020

Erbrecht - Pflichtteilsanspruch bei Immobilienschenkung des Erblassers

von Alexander Münch

Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 01.09.2020 entschieden, dass die Immobilienschenkung eines Erblassers bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs nach 12 Jahren keine Berücksichtigung mehr findet, auch wenn sich der Erblasser ein Wohn- und Rückforderungsrecht vorbehalten hat.

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24. September 2020

PayPal droht erneute Verurteilung zur Rückzahlung von Transaktionen an Online-Casinos

von Alexander Münch

Der Zahlungsdienstanbieter PayPal steht vor einer erneuten Verurteilung zur Rückzahlung von Transaktionen an Online-Casinos. Bereits im Dezember 2019 hatte das Landgericht Ulm der Klage eines Verbrauchers stattgegeben und PayPal zur Rückzahlung von Transaktionen an illegale Online-Casinos verurteilt. Das Landgericht Duisburg hat angekündigt, sich in den entscheidenden Rechtsfragen der Rechtsauffassung aus Ulm anzuschließen.

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17. September 2020

Online-Casino zur Rückzahlung von Spielverlusten verurteilt

von Alexander Münch

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat die Betreibergesellschaft Zecure Gaming Limited zur Rückzahlung von Spielverlusten eines Verbrauchers verurteilt. Die Zecure Gaming Limited betreibt unter anderem das bekannte Online-Casino rizk.com.

 

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24. Juli 2020

Virtuelle Sportwetten und Wetten auf E-Sport sind keine in Deutschland zulässigen Wettarten - Verlorene Wetteinsätze können zurückgefordert werden

von Alexander Münch

Neben den klassischen Sportwetten, erfreut sich auch das Wetten auf virtuelle Sportereignisse einer immer größeren Beliebtheit. Bei Wetten auf solch virtuelle Sportereignisse handelt es sich jedoch nicht um „Sportwetten“ im Sinne des deutschen Glücksspielrechts. Das Veranstalten und Vermitteln von virtuellen Sportwetten ist somit in Deutschland illegal. Wertverluste können zurückgefordert werden.

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