News von Alexander Münch

28. März 2020

Flugpreiserstattung bei Flugausfall wegen Coronavirus

von Alexander Münch

Die Airlines melden tausende Flugausfälle. Angesichts der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus sind die Fluggesellschaften dazu übergegangen, mit reduzierten Flugplänen zu arbeiten. Die Lufthansa hat allein im April 23.000 Flüge gestrichen und die kleineren Fluggesellschaften ziehen nach. Für die Betroffenen kann die Möglichkeit bestehen, Schadensersatz nach der Fluggastrechteverordnung zu verlangen. Ebenso haben die Fluggesellschaften den Flugpreis zu erstatten. Lesen Sie hier mehr dazu.

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27. März 2020

Aktuelles Urteil des EuGH zum Widerrufsrecht für Darlehensverträge

von Alexander Münch

Mit seinem Urteil vom 26.03.2020 zu den sogenannten „Kaskadenverweisen“ in Darlehensverträgen stärkt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Rechte der Verbraucher. Was dieser Beschluss für Verbraucher bedeutet, können Sie hier nachlesen.

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26. März 2020

Bundesverwaltungsgericht: keine legalen Sportwetten

von Alexander Münch

Aktuell gehen sämtliche Glücksspielanbieter von Online-Sportwetten von der Legalität ihrer Internetangebote aus, da der deutsche Staat das Verfahren für die Erteilung von 20 Konzessionen unionsrechtswidrig durchgeführt hat. Warum das unzutreffend ist, können Sie hier nachlesen.

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22. März 2020

KfW-Fördermittel im Zuge der Corona-Krise

von Alexander Münch

Nicht nur die gesamte Bevölkerung ist von dem Coronavirus betroffen, sondern auch die Wirtschaft. Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler – sie alle stehen vor einer großen Herausforderung. Welche Fördermaßnahmen aktuell zur Verfügung stehen, können Sie hier nachlesen.

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09. März 2020

NDR berichtet: Darstellung der „Bild“ zur Legalität von Online-Casinos unzutreffend

von Alexander Münch

Die Bild-Zeitung hatte zuletzt in einer Reihe von Artikeln über die Legalität und Möglichkeiten zum Spielen in Online-Casinos berichtet. Online-Casinos sind jedoch – mit einigen Ausnahmen, die nur für das Bundesland Schleswig-Holstein und nur für Personen mit ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Bundesland gelten – illegal. Zutreffend klärt der NDR in seinem Bericht „Die zweifelhaften Zocker-Ratschläge der Bild“ darüber auf, dass die teils verharmlosenden Darstellungen mit Tipps und Tricks zur Teilnahme an Online-Casinospielen in weiten Teilen unzutreffend sind. Erfahren Sie hier mehr darüber.

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05. Februar 2020

BGH: Bei einem illegalen Spielvertrag kann das Geleistete zurückgefordert werden

von Alexander Münch

Online-Glücksspiel ist in Deutschland illegal. Dennoch werden täglich Millionenbeträge in Online-Casinos umgesetzt. Bereits im Jahr 1962 hat der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass bei illegalen Spielverträgen das Geleistete zurückgefordert werden kann. Hier erfahren Sie mehr über die Chancen von Spielern, ihre Einsätze zurückzubekommen.

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03. Februar 2020

Inkassounternehmen von PayPal nehmen Klagen zurück

von Alexander Münch

Gemäß Glücksspielstaatsvertrag ist auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel verboten. Spieler, die ihre Einsätze via PayPal bezahlt haben und diese zurückbuchen lassen, erhalten von dem Zahlungsdienstleister bzw. von seitens PayPal beauftragten Inkassounternehmen in der Regel gerichtliche Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide. Geht man allerdings mit anwaltlicher Unterstützung gegen diese vor, zieht PayPal die Klagen aktuell bislang zurück. Lesen Sie hier mehr dazu.

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27. Januar 2020

Erbrecht: das Testament – das müssen Sie wissen

von Alexander Münch

Durch die in Deutschland geltende Testierfreiheit kann jeder Erblasser darüber bestimmen, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Dabei muss er jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Form der Verfügung einhalten. Welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, können Sie hier nachlesen.

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13. Januar 2020

Geld zurück bei illegalen Online-Casinos: PayPal zur Rückzahlung verurteilt

von Alexander Münch

Das Landgericht Ulm hat in einem von uns geführten Verfahren den Zahlungsdienstleister PayPal zur Rückzahlung von Transaktionen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel verurteilt und damit die Tür für eine effektive Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels aufgestoßen. Lesen Sie hier mehr zu den positiven Auswirkungen dieses Urteils.

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03. Januar 2020

LG Ulm gegen PayPal: Mitwirkungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV

von Alexander Münch

Mit dem durch unsere Anwaltskanzlei erstrittenen Urteil hat das Landgericht Ulm am 16.12.2019 bestätigt, dass es sich bei dem Mitwirkungsverbot an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Onlineglücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV um ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB handelt. Der Verstoß gegen dieses Verbotsgesetz hat nach Auffassung des LG Ulm für die Zahlungsdienstleister zivilrechtliche Konsequenzen. Demzufolge hat das LG Ulm den Zahlungsdienstleister PayPal zum Schadensersatz verurteilt.

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