von Dominik Fammler
Am 23.06.2015 sollte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen ob der Widerruf eines Darlehensvertrages mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung verwirkt sein kann, wir berichteten hier. Mittlerweile berufen sich die Banken in fast allen solchen Fällen darauf, dass der Widerruf, aufgrund der langen Zeit seit Abschluss des Kreditvertrages, verwirkt bzw. rechtsmissbräuchlich sei.
Die nun von Bankkunden und Verbraucherschützern erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshof hätte Klarheit schaffen können. Tausende betroffene Bankkunden hätten sich im Erfolgsfall auf das BGH-Urteil beziehen können.
Nun ist die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof jedoch kurzfristig ausgefallen. Die Kläger haben die Revision zurückgenommen. Zu den Gründen äußern sich die betreffenden Parteien nicht. Sehr vieles spricht dafür, dass sich die Parteien geeinigt haben.
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