von Guido Lenné
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man für gewöhnlich einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und darin Erkrankungen der letzten Jahre angeben. Dabei muss jedoch nicht jede Kleinigkeit aufgeführt werden, z. B. keine komplikationslos verheilten Brüche. Stellt sich ein Bruch aber nachträglich doch als risikoerhöhend heraus, kann das für den Versicherungsnehmer drastische Konsequenzen haben. Ein solcher Fall ging bis vor den BGH, der sich für den Versicherungsnehmer aussprach. Lesen Sie hier mehr dazu.
Weiterlesen … Verbraucherfreundliches BGH-Urteil zu vorvertraglicher Anzeigepflicht