von Guido Lenné
Die Leistungseinstellung einer Berufsunfähigkeitsrente seitens des Versicherers ist nur dann wirksam, wenn sie nachvollziehbar und ausführlich begründet ist. Das bekräftigte das OLG Nürnberg in einem verbraucherfreundlichen Beschluss und stellte damit strengere Anforderungen an die Leistungseinstellung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – insbesondere in Bezug auf sog. „uno actu“-Entscheidungen. Was Sie als Versicherungsnehmer darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.
Weiterlesen … OLG Nürnberg: rückwirkende Befristung der BU unzulässig