von Guido Lenné
Aufgrund der Möglichkeit, heutzutage seine Ferienimmobilie oder die eigene Wohnungen ganz einfach über verschiedenste Internetplattformen zu vermieten, sehen sich viele Steuerpflichtige vor das Problem gestellt, dass das Finanzamt die Vermietung als Liebhaberei klassifiziert. Folge ist, dass die Verluste aus der Vermietung dem Einkommen nicht mehr einkommensmindernd angerechnet werden. Was genau Liebhaberei ist und wie schnell diese vom Finanzamt angenommen wird, erfahren Sie hier.
Weiterlesen … Das Finanzamt und die Liebhaberei