von Guido Lenné
Ein Autounfall ist schnell passiert und kann jeden treffen. Wenn Sie Arbeitgeber sind, trifft es Sie und Ihr Portemonnaie sogar noch öfter, und zwar immer dann, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer verunfallt und daraufhin krankgeschrieben wird. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem bemerkenswerten Urteil die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die ihren Arbeitnehmern Umsatzbeteiligungen und Boni zahlen. Wie Sie sich das Geld vom Unfallverursacher wiederholen, lesen Sie in unserem Artikel.
Weiterlesen … Schadenersatz ohne Schaden nach Verkehrsunfall des Arbeitnehmers