von Guido Lenné
Hatten wir uns gestern noch über ein Urteil des AG Bonn gefreut, in dem geurteilt wurde, dass der Anspruch eines Bankkunden auf Erstattung einer im Jahr 2005 gezahlten Kreditbearbeitungsgebühr bis heute nicht verjährt sei, so ist unsere Freude heute um so größer: Auch das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem von uns geführten Prozess gegen die Deutsche Bank entschieden, dass ein Anspruch aus 2005 bis heute nicht verjährt ist. Warum?
Weiterlesen … Jetzt urteilt auch das AG Frankfurt gegen Verjährung