von Guido Lenné
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige gewinnunabhängige Ausschüttungen an Kapitalanleger eines Schiffsfonds von der Fondsgesellschaft nur zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. In den entschiedenen Fällen, war dies nicht der Fall, so dass der Anleger nicht zahlen musste.
Was heißt das für Kapitalanleger?
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