Negative Bewertungen im Internet sind für das betroffene Unternehmen äußerst unschön. Noch misslicher wird es allerdings, wenn auch Mitarbeiter des Unternehmens in diesen Bewertungen angegangen werden. Welche Folgen das haben kann und was Sie dagegen unternehmen können, erfahren Sie hier.
Negative Bewertungen zum eigenen Unternehmen im Internet sind nicht nur ärgerlich, sondern können sich auch geschäftsschädigend auswirken. Daher ist es regelmäßig von großem Interesse für die Betroffenen, dass ungerechtfertigte Bewertungen möglichst schnell gelöscht werden. Mehrfach wurde nun gerichtlich bestätigt, dass darauf ein durchsetzbarer Anspruch besteht. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Das OLG München hat entschieden, dass Leasingverträge von SIXT widerrufen werden können, ohne dass der Leasingnehmer etwas für die Kilometer, die er mit dem geleasten Fahrzeug gefahren ist, bezahlen muss. Mehr zu der erfreulichen Entscheidung erfahren Sie hier.
Schlechte Bewertungen können auf zahlreichen Bewertungsportalen von jedermann einfach abgegeben werden. Wie Sie sich dagegen schnell und erfolgreich wehren können, erfahren Sie hier.
Beim Landgericht Stuttgart sind seit 2019 ca. 1400 Klagen gegen die Daimler AG anhängig, 600 allein im dritten Quartal. Wegen der erwarteten Vielzahl an Berufungen wurde am OLG Stuttgart bereits ein Spezialsenat eingerichtet. Lesen Sie hier mehr dazu.
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