von Martina Bergmann
Kommt es in der Folge eines Unfalls zu psychischen Beeinträchtigungen des Geschädigten, hat dieser Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher. Liegt allerdings eine Vorbelastung des Geschädigten vor und es wird festgestellt, dass die psychischen Beeinträchtigungen auch ohne den Unfall eingetreten wären, muss der Schädiger nicht haften. Im Zusammenhang mit diesem äußerst komplexen Thema hat das OLG Schleswig-Holstein ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Lesen Sie hier mehr dazu.
Weiterlesen … Schadensersatz nach Unfall trotz psychischer Vorbelastung des Geschädigten