von Martina Bergmann
Zahlreiche Verkehrsunfälle gehen zum Glück glimpflich aus – niemand wird verletzt und es liegen lediglich Blechschäden vor. Für die Geschädigten ist dann natürlich dennoch wichtig, dass im Nachgang die Versicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden aufkommt. Immer wieder kommt es dabei zu Streitigkeiten, wer den Unfall verursacht hat, da die Schilderungen der Beteiligten deutlich voneinander abweichen – insbesondere dann, wenn die Polizei den Unfall nicht aufnehmen will. Wie Sie in solchen Situationen dennoch zu Ihrem Recht kommen, erfahren Sie hier.
Weiterlesen … Keine Unfallaufnahme durch die Polizei – was ist zu tun?