von Benedikt Nilges
Die Airlines melden tausende Flugausfälle. Angesichts der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus sind die Fluggesellschaften dazu übergegangen, mit reduzierten Flugplänen zu arbeiten. Die Lufthansa hat allein im April 23.000 Flüge gestrichen und die kleineren Fluggesellschaften ziehen nach. Für die Betroffenen kann die Möglichkeit bestehen, Schadensersatz nach der Fluggastrechteverordnung zu verlangen. Ebenso haben die Fluggesellschaften den Flugpreis zu erstatten. Lesen Sie hier mehr dazu.
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