von Benedikt Nilges
Bislang galt die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in Kreditwiderrufsfällen als eher bankenfreundlich. Der 6. Senat des OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass der Widerruf bei bereits beendeten Darlehensverträgen nicht mehr möglich sei und bei noch laufenden Darlehensverträgen aufgrund der aktuell günstigen Marktzinsen rechtsmissbräuchlich sei. Die Banken zitieren diese Rechtsprechung sehr gerne in ihren Standardschreiben an Kunden. Richtig ist aber, dass sich die Senate des OLG Düsseldorf in ihrer Rechtsauffassung gar nicht einig sind.
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