von Benedikt Nilges
Einem Darlehensnehmer steht bei einer frühzeitigen Ablösung des Kredits das Recht zu, eine mit dem Darlehen zeitgleich abgeschlossene Ratenschutzversicherung sofort zu kündigen. Das hat zur Folge, dass die nichtverbrauchte Versicherungsprämie erstattet wird. Die Ratenschutzversicherungen mit denen die Banken kooperieren, haben bis jetzt regelmäßig nur die nichtverbrauchte Prämie bei der frühzeitigen Ablösung des aktuellen Darlehensvertrages erstattet. Hier erklären wir, wie Sie auch aus früheren Kreditversicherungsverträgen noch Geld zurück erhalten.
Weiterlesen … Wie Sie jetzt noch Geld aus alten Kreditversicherungen zurück bekommen können - Erstattung der Versicherungsprämie bei Ratenschutzversicherungen