von Benedikt Nilges
Über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Widerruf von Kreditverträgen haben wir schon wiederholt berichtet. Die Banken sind größtenteils dazu übergegangen gar nicht mehr zu behaupten, die eingesetzten Widerrufsbelehrungen seien richtig. Zu erdrückend ist die Faktenlage: In mehr als 2/3 aller Kredite sind die Belehrungen fehlerhaft. Banken nutzen daher nun den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung - Rechtsmissbrauch und Verwirkung - um sich zu verteidigen, wenn sie mit einem Widerruf konfrontiert werden. Doch auch das dürfte regelmäßig scheitern, erklärt Rechtsanwalt Daniel Kutz, wenn Sie
Weiterlesen … Widerruf unzulässig, verwirkt oder rechtsmißbräuchlich? Die Behauptung der Bank wird widerlegt