von Benedikt Nilges
Wohl keine Rechtsfrage in glücksspielrechtlichen Verfahren ist derzeit umstrittener als die nach einer Aussetzung gem. § 148 ZPO. Der Bundesgerichtshof setzt derzeit glücksspielrechtliche Verfahren aufgrund eines sogenannten Vorlageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof aus. Zu beobachten ist, dass anfänglich die Instanzgerichte dem Bundesgerichtshof folgten und ebenfalls glücksspielrechtliche Verfahren aussetzten. Erfreulicherweise ist aber aktuell ein gegenteiliger Trend zu beobachten. Es mehreren sich die Entscheidungen, die eine Aussetzung ausdrücklich ablehnen.
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