von Benedikt Nilges
Das Oberlandesgericht Dresden hat in dem dortigen Musterfeststellungsklageverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e. V gegen die Sparkasse Zwickau entschieden, dass die in den Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ enthaltene Klausel zur Zinsanpassung unwirksam ist. In der Folge müssen die Zinsen nun neu berechnet werden. Für die Sparer bedeutet dies, dass sie mit einer Nachzahlung rechnen dürfen.
Weiterlesen … OLG: „S-Prämiensparen flexibel“ zu gering verzinst