von Benedikt Nilges
Der Druck auf die Onlinecasinos wächst! Aktuell wurden weitere Versäumnisurteile erlassen. Diesmal vom Landgericht Freiburg im Breisgau und durch das Landgericht Gießen. Hervorzuheben ist insbesondere das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau, da das Gericht davon ausgeht, dass der § 4 Abs. 1 u. Abs. 4 GlüStV 2012 ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB ist.
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