25. September 2012

Auch Audi Bank erstattet Kredit-Bearbeitungsgebühr

Unser Mandant finanzierte sein neues Fahrzeug bei der Audi Bank. Ende August nutzte er unser Musterschreiben und forderte die bei Abschluss des Kreditvertrages gezahlte Bearbeitungsgebühr zurück. Bereits 4 Tage später antwortete die Bank: "Wir haben Ihr Anliegen eingehend geprüft, mit dem Ergebnis, dass wir die Bearbeitungsgebühr nicht erstatten werden."

Dann wurden wir beauftragt. 

In unserem Schreiben an die Audi Bank erläuterten wir noch einmal die Sach- und Rechtslage und forderten für unseren Mandanten die Erstattung der gezahlten Kredit-Bearbeitungsgebühr, eine angemessene Verzinsung und Ersatz der nun entstandenen Anwaltskosten. Dazu setzten wir der Bank eine Frist.

Die Audi Bank brauchte wieder nur 4 Tage, um uns mitzuteilen, dass sie unsere Forderung erfüllen möchte.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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