27. Dezember 2016

Klagen des Insolvenzverwalters: S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG

Dr. Achim Ahrendt hat in seiner Funktion als Insolvenzverwalter der S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG erste Klagen gegen die Gesellschafter eingereicht, die in der Vergangenheit Auszahlungen erhalten haben.

Der Insolvenzverwalter lässt sich vertreten durch die Rechtsanwälte der LATHAM & WATKINS LLP, Warburgstraße 50, Hamburg.

Wir vertreten bereits heute über 50 geschädigte Gesellschafter. Es gibt derzeit verschiedene Argumente gegen die behaupteten Ansprüche. Tragen Sie jetzt Ihre Email-Adresse ein und bleiben Sie mit uns in Kontakt. Wir informieren regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen aus unserem Büro.

Bitte rechnen Sie 3 plus 4.
Wir halten uns an den .

Der Hintergrund:

Über das Vermögen der S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG ist mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 31.07.2013 zum Az. 67g IN 141/13 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Der Insolvenzverwalter Dr. Achim Ahrendt macht gegen die Gesellschafter der Fondsgesellschaft Rückzahlungsansprüche aus Insolvenzanfechtung geltend.

Die S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft war Teil der S & K-Gruppe, bestehend aus der S & K Holding GmbH, Frankfurt am Main, und deren Tochtergesellschaften. Die S & K-Gruppe hat in den Jahren 2008 bis 2012 in Zusammenarbeit mit der UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH insgesamt fünf Anlegerfonds aufgelegt und vertrieben.

Die S & K-Gruppe, bestehend aus der S & K Holding GmbH, Frankfurt am Main, und deren Tochtergesellschaften, steht im Mittelpunkt eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der bundesdeutschen Geschichte. Ihre Gründer, die Herren Stephan Schäfer und Jonas Köller, müssen sich gegenwärtig vor dem Landgericht Frankfurt/Main als Initiatoren eines so genannten „Schneeballsystems“ wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geht von rund 11.000 Betrugsopfern und einem Schaden der Anleger von rund 240 Mio. € aus. Die S & K-Gruppe hat in den Jahren 2008 bis 2012 in Zusammenarbeit mit der UNITED INVESTORS Gruppe insgesamt fünf Anlegerfonds aufgelegt und vertrieben.

Die S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft, die ebenfalls zur UNITED INVESTORS Gruppe gehörte, warb seit dem Jahr 2008 mithilfe der weiteren UNITED INVESTORS Gesellschaften bei Anlegern Einlagen für Kommanditbeteiligungen ein. Diese Kommanditanteile wurden größtenteils von der UNITED INVESTORS Treuhand GmbH (vormals United Investors & Cie. Treuhand GmbH) im eigenen Namen für Rechnung der jeweiligen Investoren treuhänderisch gehalten.

Laut des am 23.09.2008 aufgestellten Prospekts beabsichtigte die S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft, ihr Kapital an ihre 100%-ige Tochtergesellschaft, die S & K Real Estate Value Added GmbH weiterzugeben. Diese sollte das eingesammelte Kapital wiederum an verschiedene Objekt-Kapitalgesellschaften zum Erwerb von Immobilien einsetzen.

An die Gesellschafter hat die S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft während des Beteiligungszeitraums Auszahlungen geleistet. Ob alle Anleger der Insolvenzschuldnerin solche Auszahlungen erhalten haben, ist derzeit unklar. Auch die vom Insolvenzverwalter behaupteten Auszahlungshöhen sind jedenfalls teilweise unzutreffend.

Die den Auszahlungen zugrunde liegenden Rechtshandlungen hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 7.11.2016 angefochten und die Auszahlungen von den ohnehin schon geschädigten Kapitalanlegern zurückgefordert.

Wir haben den Rückforderungen für unsere Mandanten widersprochen.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es bundesweit außer uns nur zwei weitere Kanzleien, die mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters eine Musterklagevereinbarung getroffen haben.

Sollten auch Sie auf Zahlung in Anspruch genommen werden, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne!

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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