30. September 2021

Abgasskandal: Audi rechtskräftig zur Rücknahme eines Audi A8 mit Motor EA896 Gen2 verurteilt

Weiterer Erfolg für Kunden im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben auch betroffenen Kunden recht, die Fahrzeuge von Audi und VW mit dem Motor EA896 Gen 2 und dem Motor EA897 erworben haben und diese nun wegen des Abgasskandals zurückgeben wollen.

Vorliegend hatte unser Mandant Ende 2017 einen Audi A8 3,0 TDI quattro erworben. Im August 2019 wurde das Fahrzeug unter dem Rückrufcode 23X6 für eine Aktualisierung der Motorsteuerungssoftware zurückgerufen. Das Kraftfahrtbundesamt hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt.

Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte die Audi AG zur Rücknahme des Fahrzeuges. Diese muss nun das Fahrzeug zurücknehmen und unserem Mandanten knapp 45.000,00 € zurückzahlen.

Das Gericht sah die Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes als bewiesen an. Das Gericht bestätigte auch ein vorsätzlich sittenwidriges Handeln, da bei dem Motor verschiedene Systeme benutzt wurden, die im Ergebnis die selbe Wirkung hatten, wie die Abschalteinrichtungen in dem durch den Abgasskandal bekannten Motor EA189.

Somit ist festzuhalten, dass VW und Audi auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 weiterhin auf illegale Abschalteinrichtungen gesetzt haben. Die Aussichten auf Schadensersatz werden für Kunden bei vielen Motortypen immer besser, gerade wenn ein offizieller Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes vorliegt.

Die Audi AG hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt, so dass es rechtskräftig geworden ist.

Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben können.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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