11. Februar 2019

Abgasskandal: Daimler zu Schadensersatz in Höhe von 40.000 € verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat den Autohersteller Daimler in drei Fällen zur Zahlung von Schadensersatz zwischen 25.000 und 40.000 € verurteilt. Laut Medienberichten von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR ging es bei den Urteilen insbesondere um das sogenannte Thermofenster, eine Softwarefunktion bei Dieselfahrzeugen der Marke Mercedes, die vom Landgericht als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wurde. Die Urteile selbst wurden vom Landgericht Stuttgart noch nicht veröffentlicht.

Was ist das „Thermofenster“?

Es handelt sich hierbei um eine Softwarefunktion, die bei bestimmten Mercedes-Dieselmotoren die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen drosselt, um schädliche Belagsbildung und Korrosion im Abgastrakt zu reduzieren. Daimler gab an, dass diese Funktion dem Schutz des Motors diene und somit notwendig sei. Das Landgericht Stuttgart sah das anders und stufte die Softwarefunktion als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Folglich wurde Daimler zu Schadensersatzzahlungen an die Kläger zwischen 25.000 und 40.000 Euro verurteilt.

Ein Gerichtssprecher gab an, dass es bereits zahlreiche weitere vergleichbare Fälle gebe, in denen Autokäufer gegen Daimler vorgingen. Allerdings stünden dort die Entscheidungen noch aus. Aufgrund der nun gefällten Urteile dürfte mit einer erheblichen Zahl neuer Klagen zu rechnen sein.

Daimler will in Berufung gehen

Für den Daimler-Konzern ist in diesem Zusammenhang das letzte Wort noch nicht gesprochen. Eine Unternehmenssprecherin kündigte an, dass der Konzern gegen alle Urteile in Berufung gehen werde, da man – im Gegensatz zu Volkswagen – nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen habe. Dem steht allerdings die Tatsache entgegen, dass Daimler auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen muss. Der Konzern geht auch gegen diese Anordnung juristisch vor.

Grundsätzlich machen diese drei Urteile jedoch Hoffnung für Verbraucher und sollten jene, die noch nicht geklagt haben, dazu anregen, ihre Ansprüche gegenüber den jeweiligen Automobilherstellern geltend zu machen. Immerhin kommt das sogenannte Thermofenster auch bei Dieselmotoren anderer Autohersteller zum Einsatz.

Die Anwaltskanzlei Lenné hat für betroffene Autokäufer eigens eine Internetseite mit Informationen rund um den Abgasskandal eingerichtet. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, aktuelle Entscheidungen und Medienberichte zum Thema sowie einen kostenlosen Schadensersatzrechner, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch gerne zur Verfügung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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