01. November 2023

Achtung! Alkohol am Steuer! Nicht zu unterschätzen!

Wer alkoholisiert Auto fährt, gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Führerschein.

Die Wirkung von Alkohol wird beim Autofahren oft unterschätzt. Denn Alkohol am Steuer ist sehr gefährlich. Wird eine Person verletzt, gibt es einen großen Sachschaden oder kommt man in eine Kontrolle, dann hätte man oft lieber keinen Alkohol getrunken.

Durch einen freiwilligen Atem-Alkoholtest wird festgestellt, wie stark man alkoholisiert ist. Hierbei wird geprüft, wieviel Alkohol sich in der Atemluft befindet. Der Wert des Atem-Alkohols wird in Milligramm pro Liter angegeben. Um einen Anhaltspunkt für den Blutalkoholgehalt, also für die Promille zu erhalten, wird der Atem-Alkoholwert verdoppelt.

Wird der freiwillige Atem-Alkoholtest verweigert oder gibt es Anzeichen für eine Alkoholisierung im strafbaren Bereich, dann wird die Blutalkoholkonzentration (BAK) über eine Blutentnahme festgestellt. Diese führt ein Arzt durch.

Die 0,0 Promillegrenze:

Absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag. Wenn man trotzdem unter Alkoholeinfluss fährt und zum ersten Mal erwischt wird, drohen:

  • 250 Euro Bußgeld
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre

Die 0,5 Promillegrenze:

Wenn man mit 0,5 bis 1,09 Promille Auto fährt und in einer Kontrolle keine weiteren Auffälligkeiten zeigt, begeht man wegen dieser Alkoholisierung eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen beim erstmaligen Verstoß:

  • 500 Euro Geldbuße
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Die absolute Fahruntüchtigkeit:

Ist jemand mit mindestens 1,1 Promille unterwegs, gilt er als absolut fahruntüchtig. Es spielt keine Rolle, ob er offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht oder sich sogar noch als fahrtüchtig einschätzt. Es zählt nur der festgestellte Grad der Alkoholisierung anhand der Blutergebnisse. Wer mit mindestens 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar.

Die relative Fahruntüchtigkeit:

Hat der Fahrer zwischen 0,3 und 1,09 Promille und zeigt Ausfallerscheinungen – zum Beispiel indem er Schlangenlinien fährt oder alkoholbedingt einen Unfall verursacht – gilt er als relativ fahruntüchtig. Somit kann sich der Fahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.

Folgen einer Straftat:

Wer sich wegen Alkohol am Steuer strafbar macht, bekommt eine Geldstrafe. Diese wird in Tagessätzen verhängt. Die Höhe der Tagessätze hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Fahrers ab und berechnet sich nach dem monatlichen Nettogehalt des Täters, geteilt durch dreißig.

Eine Freiheitsstrafe mit oder auch ohne Bewährung kann bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Unfällen mit schweren Personenschäden verhängt werden.

Im Regelfall wird dem Fahrer auch der Führerschein weggenommen, das heißt die Fahrerlaubnis wird entzogen, und es wird eine Sperrfrist festgelegt. Erst nach Ablauf der Sperrfrist darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt und ein neuer Führerschein ausgehändigt werden.

MPU ab 1,1 Promille?

Das Gericht entscheidet über die Strafe und die Sperrfrist, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. Über die Frage, was der Täter tun muss, um den Führerschein wiederzubekommen, entscheidet anschließend die Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Betroffene einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt hat.

Wer mindestens 1,6 Promille hat, muss zur MPU. Ab 1,6 Promille ist diese medizinisch-psychologische Untersuchung zwingend vorgeschrieben. Bei einer derart hohen Promillezahl wird vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Dies wird in der MPU untersucht.

Wird in der MPU festgestellt, dass der Fahrende ein Alkoholproblem hat und fällt die Untersuchung negativ aus, wird der Führerschein erst mal nicht wieder erteilt. Bei einer hohen Promillezahl ist daher zu empfehlen, so früh wie möglich eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen und sich auf die MPU ernsthaft und gut vorzubereiten.

Aber auch wer mit 1,1 bis 1,59 Promille am Steuer erwischt wird und keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, wie z. B. Lallen, Torkeln oder Schlangenlinienfahren zeigt, muss zur MPU. Denn das Fehlen von alkoholtypischen Ausfallerscheinungen legt nahe, dass dies ein Anzeichen für Alkoholmissbrauch sein kann oder eine sonstige Tatsache darstellt, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen kann.

Zahlt der Versicherer bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?

Kommt es bei der Alkoholfahrt zu einem Unfall, zahlt der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer zwar den Schaden des Unfallgegners. Da der Versicherungsnehmer aber nicht alkoholisiert fahren darf, so wie dies auch in den Versicherungsbedingungen (AKB) steht, kann sich der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro von seinem Versicherungsnehmer zurückholen. Die Versicherung nimmt folglich Regress.

Besteht ein Vollkaskoversicherer, kann der eigene Fahrzeugschaden über diesen abgerechnet werden. Hat sich der Unfall aber unter Alkoholeinfluss ereignet, zahlt die Kaskoversicherung – je nach Alkoholisierung – aber nur einen Teil oder bei absoluter Fahruntüchtigkeit meist sogar gar nichts.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch und erörtern mit ihnen das weitere Vorgehen bei Verteidigung oder Vertretung. Wir freuen uns auf Sie!

von Ulrike Frentzen
Ulrike Frentzen

Angestellte Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

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