22. August 2025

ADAC Kreditkartenbetrug: Klage gegen Solaris erfolgreich! Volle Erstattung nach unautorisierten Abbuchungen

In den vergangenen Monaten kam es bei zahlreichen Inhaberinnen und Inhabern der ADAC‑Kreditkarte zu unautorisierten Abbuchungen nach einem Wechsel zu der neuen Partnerbank Solaris. Die Abbuchungen erfolgten teils bei Karten, die nie aktiviert oder lange nicht genutzt worden waren. Zahlreiche Betroffene meldeten sich – ohne je bewusst Opfer von Phishing oder ähnlichem geworden zu sein.

Viele Geschädigte erhielten auf ihre Reklamationen nur ablehnende Antworten. Häufig wurde ihnen pauschal „grobe Fahrlässigkeit“ im Umgang mit ihren Daten unterstellt – eine rechtlich nicht haltbare Position, wenn keine klaren Beweise dafür vorliegen.

Wir haben gehandelt – und waren erfolgreich
Unsere Kanzlei hat bereits im März 2025 die ersten Klagen gegen die Solaris Bank eingereicht – für Mandantinnen und Mandanten, die sich mit der bloßen Ablehnung ihres Erstattungsanspruchs nicht zufriedengeben wollten.

Jetzt liegt ein erster Erfolg vor dem Amtsgericht Berlin Kreuzberg vor: Die Gegenseite hat nach Klageeinreichung die volle Erstattung des Schadens geleistet inklusive Zinsen und Anwaltskosten.

Dieser Erfolg zeigt deutlich: Wer sich zur Wehr setzt, kann seine Ansprüche durchsetzen. Die pauschale Ablehnung durch die Bank ist nicht das letzte Wort – und rechtliche Schritte sind oft erfolgversprechend.

Was können Sie als Betroffene oder Betroffener jetzt tun?

  1. Unverzügliche Kartensperrung
    Wenn Sie verdächtige Buchungen feststellen oder betroffen sind, sperren Sie die Karte sofort.
  2. Schriftliche Reklamation an das Kreditinstitut
    Erheben Sie Einwand gegen unautorisierte Transaktionen und fordern Sie die Rückzahlung.
  3. Anzeige bei der Polizei erstatten
    Eine Strafanzeige hilft nicht nur bei der Aufklärung, sondern stärkt auch Ihre Rechtsposition.
  4. Beweise sichern
    Fertigen Sie Screenshots der Buchungen, Ihrer Kommunikation mit dem Anbieter und etwaiger Kontoauszüge an.
  5. Rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen
    Wenn die Rückzahlung verweigert oder nur teilweise angeboten wird, empfehlen wir die rechtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs – wie in unseren bereits erfolgreichen Verfahren.

Wie wir Ihnen helfen können
Unsere Kanzlei hat bereits erfolgreich Verfahren für betroffene ADAC‑Kreditkarteninhaber geführt. Wir wissen, worauf es ankommt – und wie wir Ihre Ansprüche effizient und mit Nachdruck durchsetzen. Wir übernehmen für Sie:

  • Die rechtliche Prüfung Ihres Falls
  • Die schriftliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Bank
  • Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche
  • Die Begleitung von Beweissicherung und Kommunikation mit Behörden
  • Eine transparente und verständliche Vertretung, bei der Sie jederzeit im Bild sind
  • Kommunikation und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

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In einer kostenlosen telefonischen Erstberatung klären wir, ob auch in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg besteht. Vereinbaren Sie jetzt unkompliziert einen Termin über unsere Website – wir setzen uns engagiert für Ihr Recht ein.

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von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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