07. April 2025

ADAC-Solaris-Kreditkarten: Betrug durch Datenleck möglich?

Wir haben zuletzt bereits von unzähligen Kunden der ADAC-Solaris-Kreditkarte berichtet, die in den letzten Monaten Opfer von unautorisierten Abbuchungen geworden sind.

Durch die Vielzahl an Betrugsfällen kommen ADAC und Solaris der Bearbeitung offenbar kaum hinterher. Monate können vergehen, ehe dann oftmals eine Absage für die Erstattung erteilt wird.

Grund für die gehäuften Betrugsfälle ist wahrscheinlich der Wechsel der zuständigen Partnerbank Ende 2024 von der Landesbank Berlin zur Solarisbank. Ein solcher Wechsel kann ein Einfallstor für verschiedene betrügerische Maschen sein.

Der ADAC teilte zuletzt bereits mit, dass die Schuld wohl bei den Kunden liege, die auf „gefälschte Webseiten, Google-Werbeanzeigen oder Phishing-Mails“ hereingefallen sind. Rechtlich gesehen soll dies ein Verweis auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden im Umgang mit seinen Daten sein, wodurch die Bank den Schaden nicht ersetzen müsste.

Wichtig zu wissen: Kann eine solche grobe Fahrlässigkeit des Kunden von der Bank nicht nachgewiesen werden, ist jedoch die Bank in der Pflicht, die Schadenssumme zu erstatten.

Waren Datenlecks der Auslöser?

Aktuell sprechen jedoch auch mehrere Punkte gegen die These des ADAC. Gleichwohl Phishingmails grundsätzlich im Umlauf sein werden, so konnte unsere bisherige Mandantschaft einen Betrug hierdurch in jedem Fall ausschließen.

So verdichten sich die Indizien, ob nicht auch ein Datenleck des ADAC oder der Solaris bei dem Übergang der Partnerbank ursächlich für die plötzlich so hohe Zahl von Betrugsfälle sind.

Laut Medienberichten soll wohl bereits die BaFin -  die Bundesanstalt für Finanzaufsicht – gegen die Solaris-Bank ermitteln. Wir berichten, sobald ein offizielles Statement der BaFin veröffentlicht wird – bis dahin können nur Mutmaßungen aufgestellt werden. Uns gegenüber hat sich die BaFin nicht äußern wollen.

Wir holen Ihr Geld zurück

Wenn auch Sie Besitzer der ADAC-Kreditkarte sind und die Solaris-Bank die Schadenssumme nach einer unautorisierten Abbuchung nicht erstatten will, dann zögern Sie nicht, einen kostenlosen Erstberatungstermin bei uns zu vereinbaren. Als Kanzlei mit erheblichen Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktrecht kennen wir solche Fälle und versuchen, schnellstmöglich Ihr Geld zurückzuholen.

von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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