Änderung im P&R-Insolvenzverfahren? Guido Lenné bei DAS INVESTMENT
Mit Heinz Roth ist inzwischen auch der letzte der drei P&R-Hauptverantwortlichen verstorben, die des Betrugs verdächtigt wurden. Das hat bei vielen Gläubigern zu Unsicherheit geführt, zumal über Roths Privatvermögen, das auf 12 bis 13 Millionen Euro geschätzt wird, ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Dieses wird nun in ein Nachlassinsolvenzverfahren überführt. Das bedeutet, dass sich für die Gläubiger nichts ändert und keinerlei Aktionen ihrerseits erforderlich sind.
Das erklärte Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits im März auf seiner Website. In einem Bericht zu den aktuellen Entwicklungen im P&R-Anlageskandal zieht das Magazin DAS INVESTMENT seinerseits diesen Artikel von Guido Lenné zur aktuellen Situation heran. Zur Frage, was der Tod der P&R-Verantwortlichen Roth, Feldkamp und Stömme für Konsequenzen habe, wird Lenné wie folgt zitiert: „Das bedeutet, dass ihre strafrechtliche Schuldfrage nicht mehr vor Gericht geklärt werden kann. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch aktuell noch gegen weitere Verdächtige“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Den vollständigen Artikel Lennés zu diesem Thema finden Sie hier.
Wirtschaftsprüfer im Fokus
Einer der jetzt in den Fokus gerät ist der P&R-Wirtschaftsprüfer Werner Wagner-Gruber, der seit 2006 die Bilanzen des Container-Vermittlers testiert hatte. Ihm wird vorgeworfen, nicht ausreichend vor der drohenden Pleite gewarnt zu haben. Wagner-Gruber weist die Vorwürfe jedoch zurück und beruft sich darauf, dass die Testate allesamt Einschränkungen enthalten hätten, durch die für jeden ersichtlich hätte sein müssen, dass die Jahresabschlüsse erhebliche Mängel enthielten.
Von verschiedener Stelle wird jedoch kritisiert, die Testate des Wirtschaftsprüfers hätten weder konkrete Warnhinweise in Bezug auf Fehlbestände bei den Containern oder hinsichtlich eines möglichen Schneeballsystems enthalten. Im weiteren Verlauf soll damit nicht nur seine Schuldfrage geklärt werden, sondern auch ganz allgemein die Frage, wann ein Wirtschaftsprüfer ein Testat verweigern müsse.
Wie es in dem Artikel weiter heißt, könne der Wirtschaftsprüfer zwar mit seinem Privatvermögen kaum das Milliardendefizit aller P&R-Investoren ausgleichen, doch ginge es dabei in erster Linie um seine Haftpflichtversicherung, die im Falle der Fahrlässigkeit seitens des Prüfers einspringen müsse.
Klage gegen die BaFin
Ein weiteres Verfahren läuft aktuell gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der vorgeworfen wird, nichts dagegen unternommen zu haben, dass P&R jahrelang Investments angeboten habe, die als Bankprodukte anzusehen waren und für deren Angebot die Containergesellschaft gar keine Erlaubnis gehabt hätte. Zudem habe die BaFin seit 2017 Prospekte der P&R gebilligt, die fehlerhaft waren. Das Verfahren ist zwar in erster Instanz gescheitert, doch hoffen die Kläger scheinbar ohnehin darauf, dass der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werde. Den entsprechenden Artikel des Magazins DAS INVESTMENT finden Sie hier.
Die Anwaltskanzlei Lenné vertritt zahlreiche Gläubiger in der P&R-Insolvenz. Wenn auch Sie Opfer eines Anlagebetrugs oder Schneeballsystems geworden sind, lassen Sie sich hierzu von uns beraten. Wir kämpfen dafür, möglichst große Anteile Ihres Geldes zu retten. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch, gerne auch per Telefon.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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