30. Mai 2015

AG Düsseldorf: Individualbeiträge der Targobank unzulässig?

Nachdem die Rechtsprechung zum Thema Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen in den letzten Jahren gekippt war und letztlich im Mai 2014 der Bundesgerichtshof in einem von uns geführten Prozess zu Gunsten der Verbraucher entschieden hat, dass diese Gebühren unzulässig sind, haben sich noch viele Banken gewehrt. Dieser Widerstand hat mit dem Lauf der Zeit nun immer weiter nachgelassen, so dass die meisten Banken die Bearbeitungsgebühren mittlerweile ohne Gerichtsverfahren erstatten.

Einige Banken haben jedoch Überlegungen angestellt, wie sie die Regelung umgehen können. Kreativ dabei hat sich die Targobank gezeigt. Diese benannte die Bearbeitungsgebühr einfach um in „einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“. Diese Gebühr wird von der Targobank auch heute noch nicht zurückgezahlt, sondern im Gegenteil immer noch erhoben.

Den Unterschied zu Bearbeitungsgebühren sieht die Bank darin, dass dieser Betrag nicht für die Bearbeitung, sondern als Kosten für die individuellen Serviceleistungen, welche als „wie für mich gemacht Kredit“ beworben werden, erhoben wird.

Unserer Auffassung nach handelt es sich hier jedoch eindeutig um eine verschleierte Bearbeitungsgebühr, die von der Targobank einfach umbenannt wurde. Es ist eine pauschale Gebühr, bei der der Darlehensnehmer keinerlei Verhandlungsspielraum hat und welche sich nicht an erbrachten Leistungen, sondern ausschließlich an der Darlehenssumme orientiert.

Dieser Auffassung schließt sich nun wohl auch das, für die Targobank in der Regel zuständige, Amtsgericht Düsseldorf an. So hat dieses in einem derzeit laufenden Verfahren nun frühzeitig den Hinweis erteilt, dass es die von der Targobank erhobene Gebühr für unzulässig hält.

So wurde per Beschluss darauf hingewiesen, dass die Klausel über den Individualbeitrag nicht statthaft sei, weil es sich um eine Preisnebenabrede handele, welche den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Das Gericht wird nun in Kürze, ohne noch in die mündliche Verhandlung einzusteigen, ein Urteil sprechen, welches - wenn es dem nun erteilten Hinweis entsprechend erfolgt - zu Gunsten unserer Mandantschaft ausgehen wird.

Nachdem Anfang des Jahres die Richter des Amtsgerichts Düsseldorf noch teilweise uneinheitlich über den Individualbeitrag der Targobank entschieden, ist die nun klare und frühzeitige Positionierung des Gerichts ein Indiz dafür, dass vielleicht das Amtsgericht Düsseldorf nunmehr zu einer einheitlichen und klaren Rechtsauffassung im Sinne der Verbraucher gekommen ist.

Es stehen jedoch in Kürze ohnehin auch höhergerichtliche Entscheidungen an. Ein von unserer Kanzlei geführtes Verfahren, welches sich in der Berufungsinstanz befindet, wird Ende Juli vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Die Anwaltskanzlei Lenné ist optimistisch, dass auch dieses Gericht zu Gunsten der Verbraucher entscheiden wird. Wir werden Sie darüber weiterhin auf dem Laufenden halten.

Haben Sie auch eine Bearbeitungsgebühr oder einen Individualbeitrag in Ihrem Vertrag entdeckt? Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Bitte achten Sie darauf, dass Ansprüche aus Verträgen von 2012 bis Ende des Jahres gerichtlich geltend gemacht werden müssen.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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