27. September 2018

AG Hamburg: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei Verkehrsunfällen immer erforderlich. Schädiger muss immer Anwaltskosten ersetzen.

Bei einem Verkehrsunfall stellt sich häufig für die Geschädigten die Frage: „Soll ich einen Anwalt einschalten oder kläre ich einfach selbst alles mit der Versicherung?“.

Gerade bei einfach gelagerten Unfällen denken sich viele, dass ein Anwalt unnötig ist.

Manche Leute haben auch Angst, dann auf den Kosten des Anwalts sitzen zu bleiben, wenn die Einschaltung gar nicht erforderlich war.

So hat auch vor kurzem eine Versicherung mal wieder versucht, sich vor der Übernahme der Anwaltskosten zu drücken. Sie war der Auffassung, dass es sich bei dem erfolgten Unfall um einen einfach gelagerten Verkehrsunfall handelte und die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, bereits für die erste Anspruchsanmeldung, nicht erforderlich sei.

Dem hat das Amtsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 31.01.2018 (Az.: 20a c 451/17) einen klaren Riegel vorgeschoben.

Einen einfach gelagerten Sachverhalt gäbe es heute nicht mehr.

Selbst wenn die Haftung dem Grunde nach mal vergleichsweise einfach erscheine, sei heute die Schadensabwicklung zur Höhe in jedem Fall so vielschichtig geworden, dass die Einschaltung eines Anwalts regelmäßig erforderlich ist. Die Versicherung wurde entsprechend zur Zahlung der Anwaltskosten verurteilt.

Dem Urteil ist absolut zuzustimmen.

Tatsächlich ist meistens derjenige, der bei einem vermeintlich einfach gelagerten Fall nicht zum Anwalt geht, derjenige der Gefahr läuft, dass ihm berechtigte Ansprüche entgehen. Gerade Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsersatz oder die allgemeine Kostenpauschale werden von der Versicherung oft nicht gezahlt, wenn dazu vom Anwalt nicht aufgefordert wurde.

Oder es wird, trotz scheckheftgepflegten Fahrzeugs, unzulässigerweise von der Versicherung auf eine günstige freie Werkstatt verwiesen.

Daher ist, entsprechend dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg, die Beauftragung von Rechtsanwälten in jedem Fall erforderlich. Und der Schädiger muss in diesem Fall immer die Kosten übernehmen.

Praktisch gesehen sagt das Urteil in diesem Punkt nicht wirklich etwas Neues, da es absolut auch die gängige Praxis ist, dass die Versicherung die Anwaltskosten komplett übernimmt. Es ist aber gut, dass dies auch mal wieder gerichtlich bestätigt wurde.

 

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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