21. August 2017

Air Berlin Insolvenz: Was Sie nun als Fluggast beachten müssen

Nach Wegfall eines wichtigen Geldgebers war das Aus unvermeidlich: Die Fluggesellschaft Air Berlin meldete Insolvenz an. Die entscheidende Frage ist nun, wie sich Fluggäste verhalten sollen, die bei Air Berlin einen Flug buchten.

Direkt eine Antwort vorweg: Die Stornierung eines gebuchten Fluges ist in den meisten Fällen die schlechteste Lösung, weil zunächst der Flugbetrieb nach Angaben der Airline in vollem Umfang weitergehen soll. Gesichert wird das durch einen Übergangskredit der Bundesregierung. Somit soll garantiert werden, dass zumindest während der Ferienzeit alle Flüge stattfinden.

Die Air-Berlin Tochter Niki ist übrigens rechtlich selbständig und somit aktuell nicht von der Insolvenz betroffen.

Air Berlin Kunden haben bei einer Stornierung lediglich Anspruch auf die Rückerstattung von Steuern und Gebühren und höchstens einen Teil des Ticketpreises. Bereits bezahlte Flugpreise gehören zur Insolvenzmasse, so dass mögliche Erstattungen erst im Rahmen eines langwierigen Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können.

Sollten Flüge ausfallen, gilt für Pauschalreisende, dass der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen muss. Für alle anderen Fluggäste bleibt nur die Hoffnung auf Entschädigung im Insolvenzverfahren.

Auch bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung müssen bei einer Insolvenz der Airline diese Ansprüche gegebenenfalls beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob die Entschädigungszahlungen im Falle einer Insolvenz aber tatsächlich erfolgen können, ist nicht unproblematisch, da die Kunden einer Fluggesellschaft erfahrungsgemäß weit hinten in der Kette der Gläubiger rangieren.

Da es hier aber zahlreiche Variablen gibt, sind die Fluggastrechte entsprechend komplex und die Regelungen sind oftmals für die Kunden von Fluggesellschaften nur schwer durchschaubar.

Sie sind betroffen und Sie müssen wissen, welche Ansprüche Sie in welchen Fällen geltend machen können und vor allem wie? Dann rufen Sie uns an unter der Nummer 0214 - 90 98 400 und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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