22. Februar 2023

Akzeptieren oder Kündigung erhalten: Preiserhöhung bei Girokonten

Bankkunden mit einem Girokonto müssen inzwischen in den meisten Fällen teure Gebühren in Kauf nehmen. Tun sie das nicht, droht die Bank mit Kündigung des Kontos. Der Grund für die Preiserhöhungen liegt darin, dass Girokonten für die Banken inzwischen ein Minusgeschäft sind, z. B. aufgrund teurer IT-Infrastrukturen. Der Nutzen von Girokonten lag für die Banken darin, die Kunden an sich binden zu können, um ihnen dann andere Produkte wie Geldanlagen und Kredite zu verkaufen, an denen sie gut verdienten.

Banken machen Druck: Wer die Gebühren nicht akzeptiert, dem wird das Konto gekündigt

Tatsächlich lässt sich der Großteil der Verbraucher auf die stark gestiegenen Gebühren ein. Zum Beispiel bei der Sparkasse KölnBonn. Wie die Bank mitteilte, haben 95 Prozent der Kunden die neuen Gebühren für das Girokonto akzeptiert.

Die Sparkassen-Kunden konnten zwischen zwei Modellen wählen. Sie zahlen entweder monatlich pauschal 9 € Gebühren für ihr Girokonto. Das zweite Modell sieht eine monatliche Gebühr von 5 € zzgl. Zusatzkosten vor. Das heißt, dass die Kunden jedes Mal, wenn sie etwa eine Überweisung tätigen, mit ihrer Girocard bezahlen oder am Schalter Geld abheben, 40 Cent extra zahlen.

Nach Angaben der Sparkasse KölnBonn soll nur ein kleiner Teil der Kunden den neuen Konditionen nicht zugestimmt haben. Da die Bank aber zu den größten Sparkassen Deutschlands zählt, beläuft sich dieser kleine Teil auf 38.000 Kunden. Denen hat die Sparkasse KölnBonn nun das Konto gekündigt.

Hintertür? Weitere Nutzung des Kontos als konkludente Zustimmung ausgelegt

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus April 2021, laut dem Banken aktiv die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, wenn sie ihre Vertragsbedingungen ändern. Zuvor hatten viele Banken das Stillschweigen der Kunden als Zustimmung gewertet. Das sei jedoch unzulässig, urteilte der BGH und forderte, dass die Banken die auf diese Weise erhobenen Gebühren zurückzahlen müssen. Den Artikel zu dem BGH-Urteil können Sie hier nachlesen.

Im Dezember 2022 gab es eine weitere Gerichtsentscheidung in diesem Zusammenhang. In dem Fall ging es um die Sparda-Bank Hannover, die es als Zustimmung wertete, wenn die Kunden das Konto nach der Vertragsänderung weiterhin nutzten, z. B. indem sie eine Überweisung tätigten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage gegen die Bank eingereicht und eine einstweilige Verfügung gegen dieses Vorgehen erwirkt. Dementsprechend ist auch eine Weiternutzung des Kontos nicht als Zustimmung anzusehen.

Die Sparkasse KölnBonn hingegen nutzt hier eine etwas abgewandelte Vorgehensweise. Sie kündigt den Kunden, die den neuen Bedingungen nicht zustimmen, zunächst das Konto, lässt dieses aber nach Ende der Kündigungsfrist zunächst noch einen Monat weiterlaufen. Würden die Kunden ihr Konto in diesen vier Wochen aktiv nutzen, werde dies als sogenannte konkludente Zustimmung, also als Zustimmung über aktives Handeln gewertet und das Konto bleibe bestehen. Ob dieses Vorgehen vor Gericht standhalten kann, muss sich noch zeigen. Bislang gibt es dazu auch vonseiten der Verbraucherschützer noch keinen offiziellen Kommentar.

Welche Optionen haben Verbraucher?

Bankkunden, die den Gebührenerhöhungen für ihr Girokonto nicht zustimmen wollen, können sich nach konstengünstigeren Angeboten umsehen. Hier bieten sich oft Direktbanken an. Dabei handelt es sich um Banken, die keine Filialen vor Ort haben, sondern ausschließlich über das Internet operieren. Solche Direktbanken sind beispielsweise die DKB, die Consorsbank, Comdirect oder die ING. Diese Banken bieten Girokonten meistens zu deutlich günstigeren Konditionen an. Dafür gibt es aber auch keine persönlichen Kundenbetreuer vor Ort.

Bankkunden, die von ihrer Bank einen Kündigungsbrief erhalten haben und sich unsicher sind, wie es nun weitergehen soll, ob und wie sie auf ihr Konto zugreifen können und welche Optionen ihnen offenstehen, beraten wir in unserer Kanzlei gerne. Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht kennen wir die Denk- und Vorgehensweise der Banken genau. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich von uns beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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