14. Juni 2023

Allianz wegen Kürzung der Riester-Rente verklagt

Vor dem Landgericht Stuttgart wird derzeit eine Klage gegen die Allianz verhandelt. Dabei geht es um die Kürzung der Zahlung einer staatlich geförderten Riester-Rentenversicherung. Die Allianz Lebensversicherung hatte in ihren Riester-Policen den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor verringert. Dadurch erhalten die Policeninhaber geringere Rentenzahlungen.

Allianz kürzt Rentenfaktor um rund ein Fünftel

In dem verhandelten Fall ging es um eine 2006 von dem Policeninhaber abgeschlossene, staatlich geförderte Rentenversicherung namens „Riester Rente Invest Garantie“. Laut Vertrag sollte die Rentenzahlung monatlich 38,74 Euro je 10.000 Euro Versicherungswert betragen. Doch nachdem die Allianz den Rentenfaktor um rund ein Fünftel herabgesetzt hatte, betrugen die Rentenzahlungen nur noch 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert.

Als Grundlage für die Kürzung berief sich der Versicherer auf eine in der Branche übliche Treuhänderklausel. Diese berechtigt die Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen, vertraglich vereinbarte Rentenzahlungen einseitig zu kürzen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reichte wegen dieser Kürzung Klage gegen die Allianz ein.

Am ersten Verhandlungstag am 17.4.2023 zeigte sich das Landgericht Stuttgart eher kritisch gegenüber der Klausel, mit der die Allianz die Kürzung der Rentenzahlung begründete. Kläger und Beklagte können sich jetzt noch einmal schriftlich äußern. Das Urteil wird am 10. Juli erwartet.

Verbraucherschützer halten Treuhänderklausel für rechtswidrig

Der Grund für die Kürzung sei laut der Allianz unter anderem der „Rückgang der Zinserträge am Kapitalmarkt“ und „die bereits lange andauernde aktuelle Niedrigzinsphase“ gewesen. Auf die erste Beschwerde des Kunden hin hatte die Allianz eingeräumt, dass der Rentenfaktor bei veränderten Rechnungsgrundlagen auch wieder heraufgesetzt würde. Unter welchen Umständen und Berechnungsparametern das passieren würde, ließ der Versicherer allerdings offen.

Verbraucherschützer halten die Treuhänderklausel daher für rechtswidrig. Unter bestimmten Umständen sei eine Rentenkürzung zwar aufsichtsrechtlich zulässig, jedoch benachteilige die betreffende Treuhänderklausel die Versicherten maßgeblich, weil sie gegen das Äquivalenzprinzip verstoße. So räume sich die Allianz einseitig das Recht ein, die Riester-Rente zu kürzen, verpflichte sich aber im Umkehrschluss nicht dazu, die Rentenzahlungen wieder zu erhöhen, sobald sich die Bedingungen änderten.

Millionen Rentenversicherungen möglicherweise betroffen

Schätzungsweise könnten rund 700.000 Allianz-Riester-Policen von der Kürzung betroffen sein. Wenn auch andere Versicherer den Rentenfaktor kürzen, sind es möglicherweise mehrere Millionen Policen, die für die Versicherungsnehmer nachteilig geändert werden. Laut dem Versicherungsverband GDV gibt es in Deutschland derzeit um die 41 Millionen Rentenversicherungen.

Ein ähnlicher Fall wurde kürzlich schon vor dem Landgericht Köln verhandelt. Denn auch die Zurich Versicherung kürzte den Rentenfaktor in ihren Riester-Verträgen um ca. ein Viertel. Bei der Kürzung berief sich die Zurich auf eine in den Versicherungsbedingungen enthaltene Anpassungsklausel. Das Landgericht Köln erklärte diese Klausel im Februar für unwirksam. Wir berichteten über den Fall. Den Beitrag dazu finden Sie hier. Gegen das Urteil hat die Zurich Versicherung inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.

Sollten andere Versicherer nachziehen, ist mit weiteren Abmahnungen und Klagen zu rechnen. Ist eine Klage gegen eine Versicherung erfolgreich, können betroffene Kunden eine Nachzahlung verlangen. Außerdem ist zu hoffen, dass – wenn genug Klagen gegen die Versicherungen eingereicht werden – sich der Bundesgerichtshof einschalten und ein Grundsatzurteil treffen muss.

Riester-Sparer, denen von der Versicherung der Rentenfaktor gekürzt wird, sind also gut beraten, das nicht einfach stillschweigend hinzunehmen. In unserer Kanzlei stehen wir Betroffenen in solchen Fällen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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