17. April 2013

Amtsgericht Bonn urteilt gegen Postbank – keine Verjährung vor 2014

Wir haben erneut ein Urteil erstritten, welches unsere Auffassung bestätigt, dass Ansprüche auf Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren nicht vor dem Jahr 2014 verjähren.

Das Amtsgericht Bonn hat dies mit Urteil vom 10.04.2013 gegen die von uns beklagte Postbank entschieden.

In der Begründung heißt es:

Der Rückforderungsanspruch hinsichtlich des 2008 geschlossenen Kreditvertrages ist entgegen der Auffassung der Beklagten, die die Einrede der Verjährung erhoben hat, nicht verjährt. Zwar hat der Kläger bereits mit Vertragsschluss im Jahre 2008 die erforderliche Kenntnis von den tatsächlichen Grundlagen des Anspruchs, jedoch war ihm eine Klageerhebung jedenfalls vor Ablauf des Jahres 2011 nicht zumutbar.

In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn.

Danach war dem Kläger vorliegend die Erhebung einer Klage jedenfalls nicht vor Veröffentlichung des Beschlusses des OLG Celle vom 13.10.2011 (AZ: 3 W 86/11) zumutbar. Denn erst mit diesem Beschluss hatte sich eine einhellige obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Wirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsentgelten herausgebildet. Zuvor hatte sich das OLG Celle noch mit Beschluss vom 02.02.2010 (AZ: 3 W 109/09) für die Wirksamkeit entsprechender Klauseln ausgesprochen und dies ausdrücklich mit der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet, welche die formularmäßigen Bearbeitungsentgelte in der Vergangenheit unbeanstandet gelassen hatte. Erst mit Beschluss vom 13.10.2011 gab das OLG Celle diese Rechtsauffassung auf, so dass seither jedenfalls von einer einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung gesprochen werden kann,…

Jedenfalls vor der Entscheidung des OLG Celle war dem Kläger daher … eine Klageerhebung nicht zumutbar und der Verjährungsbeginn somit hinausgeschoben.

Wir raten Kreditnehmern die Prozessrisiken unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht überprüfen zu lassen, bevor Klage eingereicht wird.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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