Amtsgericht Bonn verurteilt Postbank wegen Darlehensgebühren
In einem von uns geführten Verfahren hat das Amtsgericht Bonn am 30.10.2012 die Postbank AG verurteilt eine Kreditbearbeitungsgebühr von immerhin 1.200 € zu erstatten.
"Die Beklagte hat das Entgelt ohne rechtlichen Grund erlangt. Die Bearbeitungsentgeltklausel ist gemäß § 307 I 1, II Nr. 1 BGB unwirksam."
Der Kreditvertrag wurde erst im März 2012 geschlossen. Außerdem verurteilte das Gericht die Postbank zur Zahlung von Anwaltskosten und Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr.
"Der Umfang der Herausgabe umfasst zusätzlich Zinsen ..., § 818 I BGB. Die Kläger haben grundsätzlich nachzuweisen, dass die Beklagte als Bereicherte tatsächlich Nutzungen gezogen hat. Bei einem Anspruch auf eine Geldsumme gegenüber einer Bank aber sind nach der Lebenserfahrung wirtschaftliche Vorteile zu vermuten."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Postbank kann noch bis Anfang Dezember Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen. Dann müsste sich das Landgericht Bonn mit dem Rechtsstreit befassen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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