26. November 2012

Amtsgericht Mönchengladbach: Hinweis an Santander Consumer Bank

In einem von uns geführten Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Mönchengladbach gegen die Santander Consumer Bank wegen Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren hat das Gericht einen Hinweis an die beklagte Bank erteilt.

Das Gericht schreibt:

Wie bereits in mehreren anderen Verfahren, wird die Beklagte auch in diesem Verfahren darauf hingewiesen, dass auf Grund ihres bisherigen Vortrags nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Vereinbarung bezüglich der Bearbeitungsgebühr individuell ausgehandelt worden ist.

Die Behauptung der Beklagten, dass sie grundsätzlich bereit sei, mit sich über die Höhe der Bearbeitungsgebühr reden zu lassen, reicht nicht aus, um den Anschein einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zu widerlegen. Vielmehr könnte nur dann von einer individuell ausgehandelten Vertragsbedingung ausgegangen werden, wenn die Beklagte den gesetzesfremden Kerngehalt der in dem von ihr für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen vorgefertigten Text bezüglich der Bearbeitungsgebühr ernsthaft und in einer für den Kläger erkennbaren Art und Weise zur Disposition gestellt hätte. Das ergibt sich aus dem bisherigen Vortrag nicht.

Rechtsanwalt Lenné: Der Hinweis des Gerichts lässt erkennen, dass das Gericht auch diesmal geneigt ist, die Santander zur Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr zu verurteilen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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