09. Juni 2013

Amtsgericht München verurteilt Commerz Finanz GmbH

Das Amtsgericht München hat in einem von uns geführten Prozess die Commerz Finanz GmbH verurteilt, berechnete Kreditbearbeitungskosten zu erstatten, gezogene Nutzungen in Form von Zinsgewinnen herauszugeben und Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Die Rechtsprechung des Amtsgericht München betrachten wir in der Frage der Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren nun als gefestigt. An welchen Gerichten ist die Rechtsprechung noch eindeutig?

Ebenso eindeutig wie München sind auch das Amts- und Landgericht Bonn positioniert. Hier sitzt die Postbank AG mit ihrer Tochter DSL.

Auch eindeutig urteilt das Amtsgericht in Mönchengladbach gegen agb-mäßig vereinbarte Kreditbearbeitungsgebühren. Hier ist der Sitz der Santander Consumer Bank. Auch Verfahren gegen die frühere SEB können hier geführt werden.

Vom Amtsgericht Neuss liegt uns zwar bislang kein Urteil vor, aber diverse Abteilungen haben sich bereits zu unseren Gunsten geäußert. In Neuss sitzen gleich mehrere Banken.

Auch am Amtsgericht in Stuttgart wird mittlerweile einheitlich zu Gunsten der Bankkunden entschieden. In Stuttgart sitzt die CreditPlus Bank.

Uneinheitlich ist derzeit noch die Rechtsprechung an den Amtsgerichten Düsseldorf und Frankfurt am Main. Dies ist erstaunlich, denn die dort zuständigen Oberlandesgerichte haben sich bereits zu Gunsten von Bankkunden positioniert. Wir werden hier in den nächsten Wochen versuchen eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu erreichen. 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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