01. Juli 2013

Amtsgericht Seligenstadt verurteilt Sparkasse Langen-Seligenstadt wegen Kreditgebühr

In einem von uns geführten Prozess hat das Amtsgericht Seligenstadt am 21.06.2013 die Sparkasse Langen-Seligenstadt verurteilt eine Kreditbearbeitungsgebühr zu erstatten.

Ferner wurde die beklagte Sparkasse verurteilt, die Bearbeitungsgebühr mit 4 % zu verzinsen. Außerdem muss der Kredit neu berechnet werden und ein neuer Zahlungsplan aufgestellt werden.

Auch muss die Beklagte Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.

Die Einrede der Verjährung griff nach Ansicht des Gerichts nicht, weil die Klageerhebung lange unzumutbar gewesen sei. 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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