Amtsgericht Stuttgart bei Verjährung kundenfreundlich - Urteil gegen Creditplus Bank AG
In einem von uns geführten Prozess gegen die Creditplus Bank AG hat das Amtsgericht Stuttgart mit Urteil vom 20.03.2013 entschieden, dass Ansprüche auf Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren aus dem Jahr 2007 nicht verjährt sind. Das Amtsgericht folgt damit auf ganzer Linie der Auffassung der Anwaltskanzlei Lenné.
Der Rückforderungsanspruch hinsichtlich des im Jahre 2007 geschlossenen Kreditvertrages ist entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht verjährt. Zwar hatte der Kläger bereits mit Vertragsschluss die erforderliche Kenntnis von den tatsächlichen Grundlagen des Anspruchs, jedoch war ihm eine Klageerhebung vor Ablauf des Jahres 2011 nicht zumutbar.
Das Amtsgericht verweist auf Urteile des AG Düsseldorf vom 01.10.2012 und AG Bonn vom 14.02.2013. Das Amtsgericht Mönchengladbach beurteilt die Frage der Anwendung der Verjährungsregeln ebenso kundenfreundlich. Unentschieden sind allerdings offenbar noch das AG Bonn und das AG Düsseldorf von denen uns auch anderslautende Entscheidungen bekannt sind.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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