09. August 2023

Anbieterwechsel Riesterrente: Vorsicht vor Verlusten

Viele Riester-Sparer sind mit der Rentenversicherung unzufrieden, weil sie trotz staatlicher Zuschüsse nicht genug abwirft. Manche ziehen auch einen Anbieterwechsel in Betracht und versprechen sich davon bessere Erträge. Doch hier ist Vorsicht geboten: Wenn nämlich das Kapital aus einer bestehenden Riester-Renten­versicherung auf einen anderen Versicherungsanbieter über­tragen wird, sind die bisher geleisteten Einzahlungen nicht immer garan­tiert und es drohen finanzielle Verluste. So erging es einem Ehepaar, das auf Anraten ihres Versicherungsmaklers den Anbieter wechselte und dadurch erhebliche finanzielle Einbußen erlitt.

Wechsel des Riester-Anbieters führte zu 20.000 Euro Verlust

Die Eheleute hatten den Riesterrenten-Anbieter auf Anraten ihres Versicherungsmaklers gewechselt, nachdem dieser ihnen versichert hatte, dass sie sich wegen der bisher eingezahlten Beiträge keine Sorgen machen müssten, weil es bei Riester-Verträgen eine hundertprozentige Garantie gäbe.

Anschließend stellte sich jedoch heraus, dass es wechselbedingt zu starken finanziellen Einbußen im Vertragswert gekommen war. Konkret betrug die Differenz ca. 20.000 Euro. Die Kunden beauftragten einen Anwalt, um den Versicherungsmakler für den erlittenen Vermögensschaden haftbar zu machen. Es kam zu einem Vergleich in Höhe von 14.000 Euro.

Bei Wechsel des Versicherers keine Kapital­garantie

Eigentlich sind die Eigenbeiträge und Zulagen einer Riester-Rentenversicherung bei Renten­beginn garan­tiert. Doch das gilt nicht automatisch bei einem Anbieter­wechsel. Wenn bis zum Zeitpunkt der Über­tragung ein Großteil der Eigenbeiträge und Zulagen dafür genutzt wurde, um die Abschluss- und Vertriebs­kosten zu decken, bleiben die Kunden auf dem Verlust sitzen. Über dieses Risiko müssten Makler ihre Kunden eigentlich informieren – was im oben genannten Fall aber nicht passiert ist. Beim Anbieterwechsel kommen dann nochmals Abschluss- und Vertriebs­kosten sowie Verwaltungs­kosten hinzu, die der neue Versicherungsanbieter erhebt. Zusammen sind das erhebliche Kostenpunkte, die zu den Verlusten bei den bereits eingezahlten Beiträgen hinzugerechnet werden müssen. Damit wird der Anbieterwechsel u. U. zur Kostenfalle.

Worauf muss ich als Riester-Sparer achten?

Die Riester-Rente steht seit einiger Zeit ohnehin im Verruf, weil sie nicht genug abwirft. Hinzu kamen zuletzt Fälle, in denen Versicherer wie die Allianz Lebensversicherung in ihren Riester-Policen den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor verringert hatten (unseren Beitrag zu diesem Fall finden Sie hier). Dadurch erhalten die Policeninhaber am Ende geringere Rentenzahlungen. Es ist also kein Wunder, dass sich einige Riester-Sparer mit Wechselgedanken tragen, weil sie sich bei einem anderen Versicherer bessere Konditionen erhoffen. Der vorliegende Fall zeigt jedoch, dass bei einem Anbieterwechsel Vorsicht geboten ist.

Über­legen Sie gut, bevor Sie den Anbieter Ihrer Riester-Versicherung wechseln. Das ist nur dann sinn­voll, wenn mehr als die einge­zahlten Beiträge über­tragen werden. Außerdem sind die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungs­kosten beim neuen Versicherer zu berücksichtigen, die beim vorherigen Anbieter womöglich schon zur Gänze bezahlt wurden.

Wenn auch Ihnen Ihr Makler zu einem Wechsel geraten und Ihnen damit einen Verlust beschert hat, lassen Sie sich von uns beraten. Im Zuge eines kostenlosen Erstgesprächs prüfen wir Ihren Fall und die Möglichkeit, die Verluste vom Versicherungsmakler zurückzuholen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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