Anfragen zu Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen
Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen sind fast immer unzulässig. In den meisten Fällen können Bankkunden die bezahlten Gebühren von ihren Banken zurückfordern. Tagtäglich erreicht uns eine Vielzahl von Anfragen zu diesem Thema. Daher können wir zu dieser Thematik in diesem Jahr leider keine Beratungen mehr durchführen. Was nun?
Wenn Sie befürchten, dass Ihre Ansprüche zum 31.12.2014 verjähren, dann können Sie selbst z.B. einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Infos dazu finden Sie z.B. hier
Alternativ kann gegen viele Banken auch ein Ombudsmannverfahren eingeleitet werden. Infos dazu finden Sie z.B. hier
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bedanken uns für Ihr Vertrauen und Verständnis.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.