16. August 2020

Anhängerhaftung: Neue Regeln durch das StVG

Wird ein Unfall durch ein Fahrzeug mit Anhänger verursacht, so haftet sowohl der Halter des Zugfahrzeugs, als auch der Halter des Anhängers, vollständig gegenüber dem Geschädigten. Dieser kann sich also aussuchen, gegen wen er seine Ansprüche geltend macht.

Fraglich war zunächst, wie im Innenverhältnis die Halter von Fahrzeug und Anhänger (bzw. die Versicherungen)  eine solche Schadensersatzleistung an einen Dritten ausgleichen.

Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2010 zu dieser Frage „Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.“

Daraus ergab sich eine entsprechende einheitliche Rechtsprechung. Diese Rechtsfolge war jedoch vom Gesetzgeber eigentlich nicht gewollt.

Denn zum einen hatte diese Haftungsteilung zu einer Steigerung der Versicherungsprämien für die Anhängerhaftpflichtversicherung geführt und warf zudem erhebliche Probleme bei der Abrechnung mit Anhängerhaltern und ihren Versicherern aus Staaten auf, deren Rechtsordnungen eine Pflichtversicherung für Anhängerhalter nicht vorsehen. Darüber hinaus würde die Haftungsteilung der tatsächlichen Betriebsgefahr nicht gerecht.

Der Gesetzgeber hat daher nun §19 StVG neu gefasst und § 19a StVG neu eingeführt um damit auch im Gesetz die Haftungsverteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger zu regeln. Dies führt zu einer neuen Haftungsverteilung im Innenverhältnis.

So regelt der Gesetzgeber nun, dass im Innenverhältnis der Halter ein Schaden weiterer Unfallbeteiligter "grundsätzlich vom Halter des Zugfahrzeugs zu tragen ist". Ausnahmen soll es nur geben, wenn im Einzelfall der Anhänger gefahrerhöhend gewirkt habe.

In der Praxis wird diese neue Regelung hoffentlich zu sinkenden Kosten der Anhängerhaftpflicht führen. Auf der anderen Seite könnten die Rechtstreitigkeiten auch wieder zunehmen, da Klärungsbedarf bestehen könnte, in welchen Einzelfällen ein Anhänger gefahrerhöhend gewirkt hat.

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Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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