Anhörungsbogen von der Polizei erhalten? Was nun?
Sie haben Post von der Polizei bekommen, dass Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind? Das ist erstmal ein Schreckmoment, insbesondere wenn Sie unschuldig sind. Beschuldigter zu sein, bedeutet noch nicht, dass auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Oftmals kann bereits zuvor eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreicht werden.
Sollten Sie Post von der Polizei erhalten haben, dass Sie als Beschuldigter vernommen werden sollen, hat gegen Sie das sogenannte Ermittlungsverfahren begonnen. Das Ermittlungsverfahren ist das erste der Verfahrensstadien in der Strafprozessordnung.
Hier werden Informationen gesammelt. Der Staatsanwaltschaft stehen hierbei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise die Zeugenvernehmung, Beschuldigtenvernehmung, Beschlagnahmung, Hausdurchsuchung u.a.
Am Ende des Ermittlungsverfahrens trifft die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung.
Dies kann eine Anklage sein, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Es kann aber auch eine Einstellung des Verfahrens sein. Als Beschuldigter haben Sie natürlich ein Interesse an der Einstellung des Verfahrens, denn hierdurch wird das Verfahren erstmal beendet.
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, beginnt das nächste Verfahrensstadium, das sogenannte Zwischenverfahren. Hier prüft der Richter, ob er die Anklage für richtig hält. Tut er dies, eröffnet er das Hauptverfahren. Dann beginnt das dritte Stadium in Form der Gerichtsverhandlung.
Unser Ziel ist es regelmäßig, das Verfahren schon vor dem Zwischenverfahren zu beenden, indem wir eine Einstellung erwirken. Dies ist natürlich nicht immer möglich und hängt vom Einzelfall ab.
Der erste und dabei wichtigste Schritt hierfür ist zunächst, dass Sie keine Aussage bei der Polizei tätigen. Auch, wenn Sie unschuldig sind!
Denn auch wenn Sie denken, Sie haben nichts falsch gemacht, kann es sein, dass Sie ungewollt Informationen preisgeben, die Sie verdächtiger erscheinen lassen, als Sie es eigentlich sind.
Ihr erster Gang sollte der Gang zu einem Anwalt für Strafrecht sein. Denn dieser kann im Ermittlungsverfahren viel bewirken. Er kann sich beispielsweise die Akte bei der Staatsanwaltschaft holen und sich ein umfassendes Bild von Ihrem Fall machen und insbesondere die Sach-, Rechts- und Beweislage prüfen.
Dies ist regelmäßig unser erster Schritt. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die Akte und das weitere strategische Vorgehen. Manchmal kann es sinnvoll sein, eine Äußerung gegenüber der Staatsanwaltschaft (eine sog. Einlassung) abzugeben, insbesondere wenn Sie unschuldig sind. Diese Erklärung bereiten wir mit Ihnen vor und geben sie gegenüber der Staatsanwaltschaft ab. So können Sie sicher sein, dass Ihre Erklärung Ihnen im Nachhinein nicht schaden wird.
Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, keine Anklage gegen Sie erheben zu wollen, haben wir unser Ziel erreicht.
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, da sie eine Verurteilung für wahrscheinlich hält, bedeutet dies noch nicht, dass sie auch verurteilt werden. Dann entwickeln wir mit Ihnen eine Strategie für die anstehende Verhandlung und stehen Ihnen auch hier mit Rat und Tat als Verteidiger zur Seite.
Sollten Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben, kontaktieren Sie uns am besten sofort. Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über die nächsten Schritte und beantworten alle Ihre Fragen.
Clara von Blumenthal
Angestellte Rechtsanwältin
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